Lt. geltendem Recht (2009) können neben der Entfernungspauschale (0,30 €/km) nur Kosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ich hatte zwar keinen Unfall, aber im Januar 2009 bei -20 Grad einen Motorschaden (Frostschaden, der infolge eines Konstruktionsfehlers an einer bestimmten Baureihe von VW-Motoren bei Temperaturen unter -10 Grad auftreten kann). VW hat dazu eine Kulanzregelung erlassen, die aber nur bis zu einem Fahrzeugalter von max. 10 Jahren greift. Da mein „Golf“ bereits 11 Jahre alt war, mußte ich die ca. 2500 € allein tragen. Ich habe diese Kosten bei der Steuererklärung geltend gemacht, da ich der Meinung bin, dass dies - ähnlich wie bei einem Unfall - ein plötzliches Ereignis war und die reparaturkosten nicht mit der Entfernungspauschale abgegolten sein können.
Weiß hier jemand Rat? Gibt es irgendwo einen ähnlichen Fall?
Vielen Dank im Voraus!