Steuererklärung Rückfragen

Hallo,

Angenomme es gäbe eine Person A, die eine
Steuererklärung abgegeben und ein lange Liste mit „Mängel“ bekommen hat,
darunter auch viele Sachen, die im Vorjahr angerkannt worden sind.

Und angenommen die Person kann dazu keine Stellung nehmen, weil sie
die Kopie der Unterlagen inkl. Formular verloren hat bzw. die digitale Kopie mit anderen Sachen entwedet worden sind.

Nun meine Fragen dazu:

* Wie würdet ihr zu diesem hypothetischen Fall Stellung nehmen, ohne Belege
bzw. eine Kopie der eingereichten Steuererklärung?

* Kann man die SE abziehen und wieder einreichen oder eine Kopie der eingereichten Unterlagen anfordern?

* Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der selbe Sachbearbeiter
die Steuererklärung im Folgejahr wieder bearbeitet?

Besten Dank für Eure Unterstützung.

MfG

Servus,

falls es sich bei der „Liste mit Mängeln“ um Rückfragen im Zuge der Veranlagung - d.h. vor Ergehen eines Bescheides - handelt, genügt es, diese Rückfragen schlicht zu beantworten; es muss nichts noch einmal neu belegt werden, die Belege sind ja beim Sachbearbeiter.

Für Rückfragen, die ohne Belege nicht beantwortet werden können, kann man seinerseits die benötigten Einzelheiten aus den eingereichten Belegen erfragen.

Wenn Du schriebest, welche Rückfragen in Deinem Beispiel gestellt werden, ließe sich leichter sagen, wie man damit sinnvoll umgeht.

Wegen des Bezugs zu Vor- und Folgejahr: Diesen Bezug gibt es bei der Einkommensteuer nicht (abgesehen von Abschreibungen und anderen auf längere Zeiträume verteilten Beträgen). Es ist also völlig gleichgültig, wer die einzelnen Steuererklärungen bearbeitet, zumal der Sachbearbeiter auch Zugriff auf die Vorjahre hat.

Schöne Grüße

MM