Steuererklärung - Rückzahlung Weiterbildung

Hallo,

aufgrund eines Dienstsitzwechsel bin ich mit meiner damals Verlobten (kurze Zeit später haben wir geheiratet) Mitte des Jahres 2012 von Karlsruhe nach Kassel gezogen.

Meine Frau hat dafür Ihren Job gekündigt. Da sie in 2011 eine Weiterbildung (Kosten ca. 3.800 EUR) gemacht hat, die der Arbeitgeber bezahlt hat und in 2012 gekündigt hat, muss Sie die Kosten anteilig zurückzahlen.

Gebe ich den Eigenanteil (Gesamtkosten - Übernahme Arbeitgeber = Eigenanteil) in der Steuererklärung für das Jahr 2012 in der Anlage N unter Weiterbildung/Fortbildung an und lege das Schreiben des Arbeitgebers und alle wichtigen Unterlagen bei ; oder ist auf etwas besonderes zu achten?

Weitere Frage:
Da meine Frau kurz arbeitslos war und genau in dieser Zeit 2 Weiterbildungen besucht hat, können diese auch als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden? Falls ja, wo/wie kann man zusätzlich noch Tagegeld beantragen (Weiterbildung haben mit Übernachtungen stattgefunden).

Vielen Dank

Ich würde die Weiterbildungskosten (abzüglich Arbeitgeberanteil) einfach unter den Werbungskosten eintragen.
Für die weiteren Kosten würde ich einen beleg erstellen mit den Kosten für die Kurse und den Kosten für die Unterbringung und diesen Beleg dann in einer Summe erfassen. Entweder als Werbungskosten, wenn es sich um eine Weiterbildung handelt oder als Sonderausgaben, wenn es sich um eine Ausbildung für einen anderen neuen Beruf als den bisher ausgeübten handelt.
Weiterbildung = Werbungskosten
Sonstige Bildung für andere Berufe = Sonderausgaben

hallo,

antworten im text.

saludos, borito

Meine Frau hat dafür Ihren Job gekündigt. Da sie in 2011 eine
Weiterbildung (Kosten ca. 3.800 EUR) gemacht hat, die der
Arbeitgeber bezahlt hat und in 2012 gekündigt hat, muss Sie
die Kosten anteilig zurückzahlen.
Gebe ich den Eigenanteil (Gesamtkosten - Übernahme Arbeitgeber
= Eigenanteil) in der Steuererklärung für das Jahr 2012 in der
Anlage N unter Weiterbildung/Fortbildung an und lege das
Schreiben des Arbeitgebers und alle wichtigen Unterlagen bei ;
oder ist auf etwas besonderes zu achten?

genau so. weiteres ist m.e. nicht zu beachten. dran denkne, daß zu den fortbildungskosten alle angefallenen kosten gehören, also auch material, fahrkosten etc.

Da meine Frau kurz arbeitslos war und genau in dieser Zeit 2
Weiterbildungen besucht hat, können diese auch als
Sonderausgaben in Abzug gebracht werden? Falls ja, wo/wie kann
man zusätzlich noch Tagegeld beantragen (Weiterbildung haben
mit Übernachtungen stattgefunden).

m.e. gehören diese ausgaben nicht zu den sa, sondern ebenfalls zu den werbungskosten (hier ist nur zu trennen, wenn es sich um ausbildungskosten zu einem neuen beruf handelt. alles andere sind fortbildungskosten, die mit dem ausgeübten beruf zu tun haben).
tagespauschalen sind im üblichen rahmen ansetzbar (>8 / >14 / >24 std.)