Frau A ist seit Oktober 2007 Eigentümerin eines Unbebauten
grundstücks. Seit März/april 2008 vermietet sie teile des
grundstückes.
Sie hat noch nie eine steuererklärung abgegeben.
Die Fragen:
1.Muss Frau A überhaupt eine Steuererklärung abgeben?:
wenn sie mit den Mieteinnahmen und ihren sonstigen Einkünften über den Grundfreibetrag kommt, ja.
2.Wenn ja, Welche strafen drohen ihr?:
kommt auf die Höhe der hinterzogenen Steuern, also die Höhe der Mieteinnahmen an. Bei einem unbebauten Grunstück (Garten, Acker?) aber vermutlich so wenig, dass das Finanzamt hier nicht strafend tätig werden wird.