Steuererklärung: Sie lebt und arbeitet in DE, er r

Guten Tag,

Ehefrau A lebt mit ihrem Mann B in Deutschland. A hat die deutsche Staatsangehörigkeit, B ist Engländer.

A arbeitet in DE, B arbeitet rechtlich gesehen in UK, er ist Civil Servant, arbeitet auf rechtlich gesehen Britischen Hohheitsgebiet in DE. Auch die gemeinsame Wohnung in DE ist vom englischen Staat angemietet.

A ist allerdings in DE gemeldet, arbeitet wie gesagt in DE, zahlt Steuern, hat Steuerklasse 1.

B ist nur in UK gemeldet, arbeitet und wohnt rechtlich in UK.

A möchte die Steuererklärung machen. Soll B dort angegeben werden oder ist das Ehepaar „dauerhaft getrennt“ lebend dadurch, dass man rechtlich gesehen in zwei verschiedenen Ländern wohnt?

Oder kommt eine Zusammen- oder Einzelveranlagung in Frage?

Danke!

A möchte die Steuererklärung machen. Soll B dort angegeben
werden oder ist das Ehepaar „dauerhaft getrennt“ lebend
dadurch, dass man rechtlich gesehen in zwei verschiedenen
Ländern wohnt?

nein, deswegen lebt niemand dauernd getrennt

Oder kommt eine Zusammen- oder Einzelveranlagung in Frage?

zusammen. einzel auf keinen fall.

Im Gegensatz zu meinem Vorredner denke ich, dass keine Zusammenveranlagung in Betracht kommt. Ich denke dass der Ehemann gem. einem Nato-Truppenstatut oder ähnlichem von der Deutschen Besteuerung ausgenommen ist. Er ist entsprecheng nicht unbeschränkt steuerpflichtig, dann kommt keine Zusamenveranlagung in Betracht.

Gruß

Jörg

Hallo,

Im Gegensatz zu meinem Vorredner denke ich, dass keine
Zusammenveranlagung in Betracht kommt. Ich denke dass der
Ehemann gem. einem Nato-Truppenstatut oder ähnlichem von der
Deutschen Besteuerung ausgenommen ist.

Das ist richtig- B ist berechtigt, durch seinen „außergewöhnlichen“ Status MwSt-freie Einkäufe zu tätigen, ohne sich den Betrag z.B. wie gewöhnlich an der Grenze zurückzufordern zu müssen.

Es besteht so gesehen kein Bezug für B zum deutschen Staat- B ist weder in DE gemeldet, noch bekommt er hier irgendwelche Bezüge und es werden effektiv keinerlei Steuern von B and den deutschen Staat gezahlt.

Er ist entsprecheng

nicht unbeschränkt steuerpflichtig, dann kommt keine
Zusamenveranlagung in Betracht.

Diese Annahme entspricht auch der „Ansicht“ der Steuersoftware- diese gibt an, dass eine Zusammenveranlagung nicht in Frage kommt, da B nicht unbeschränkt Steuerpflichtig ist- der Familienstand von A sollte lt. Software demnach als „ledig“ angegeben werden.

Wäre das so vertretbar?

Vielen Dank für die Antworten!

Das ist vertretbar.

Gruß

Jörg

Hallo,

Im Gegensatz zu meinem Vorredner denke ich, dass keine
Zusammenveranlagung in Betracht kommt. Ich denke dass der
Ehemann gem. einem Nato-Truppenstatut oder ähnlichem von der
Deutschen Besteuerung ausgenommen ist.

Das ist richtig- B ist berechtigt, durch seinen
„außergewöhnlichen“ Status MwSt-freie Einkäufe zu tätigen,
ohne sich den Betrag z.B. wie gewöhnlich an der Grenze
zurückzufordern zu müssen.

das war so aber vorher nicht dargestellt worden, obgleich das ne wichtige info ist. ergo ziehe ich meine einlassung zurück.