Hallo zusammen,
in 2006 ist A Vater geworden. Mit der Mutter des Kindes ist er nicht verheiratet.
Die Mutter arbeitet nicht.
A zahlt die Miete und 200 Euro Unterhalt. Das Kindergeld erhält die Mutter.
Wie kann A dass ganze in der Einkommenssteuer verarbeiten.
Vielen Dank
A.
Bis zum 3. Lebensjahr des Kindes ist der Vater lt. BGB gesetzl. unterhaltspflichtig, § 1615 l BGB.
Der Vater kann die Zahlungen steuerlich als Unterstützungsleistungen / Unterhaltsleistungen geltend machen. Dazu siehe Seite 8 des folgenden pdf-Dokuments:
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
und die Anlage Unterhalt wird benötigt.
und die Anlage Unterhalt wird benötigt.
Die Anlage -U- ist für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen und dauernt getrennt lebenden Ehegatten und nicht für irgendwelche Kinder.
Die Anlage -U- ist für Unterhaltsleistungen an den
geschiedenen und dauernt getrennt lebenden Ehegatten und nicht
für irgendwelche Kinder.
Lieber Lukas, habe ich je die Anlage U erwähnt? Ich sprach von der Anlage Unterhalt.
Und bevor Sie sich weiter äußern, bitte informieren Sie sich, damit es nicht noch einen weiteren Fauxpas Ihrerseits gibt.
Anlage Unterhalt findet sich hier:
http://www.hmdf.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prt…
Und die gibt es übrigens erst ab 2006.
MOD: Verstoss gegen Nettiquette entfernt
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…kann man den nachwuchs auch vertreiben
mahlzeit !
…kann man den nachwuchs auch vertreiben
mahlzeit !
Was? Wenn das das Wissen des Nachwuchses ist und das Auftreten mit der Überzeugung, die eigene Meinung sei richtig, dann ist es besser, der Nachwuchs lernt erst noch ein wenig, hier ist er nämlich nicht zu gebrauchen.
MOD Link mit Verstoss gegen Nettiquette entfernt
Hi Oerdiz,
nicht übertreiben. Es gilt immer noch die Nettiqette.
Deshalb habe ich deinen Link entfernt.
Schöne Grüße
Cirwalda