Sonderausgaben Schweiz
Hi,
Person B wohnt in Deutschland und fährt jeden Tag in die
Schweiz zum arbeiten.
also Grenzgänger i.S.d. Art 15a Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz Deutschland? richtig?
http://www.forum-steuern.de/index1.htm
Dort erhielt sie für das Jahr 2008
12000SFr Bruttolohn, abzüglich 500SFr Quellensteuer und 700SFR
AHV- sowie ALV-1 Abzug, netto also 10800SFr. Bei der
Steuererklärung stellt sich nun die Frage, ob (da insgesamt
unter Freibetrag bleibend) neben der Quellensteuer (das ist
klar!) auch -evtl. zum Teil- AHV- und ALV-1Abzüge geltend
gemacht werden können?!
Wenn die Person Grenzgänger ist, ist der Lohn in Deutschland steuerpflichtig und die Quellensteuer (max 4,5%) ist wie deutsche Lohnsteuer anrechenbar. Dafür gibt es eine besondere Zeile auf der Anlage N.
Da der Lohn in Deutschland zu versteuern ist, sind die Sozialversicherungsbeiträge (auch die schweizer) bei den Sonderausgaben abziehbar, so wie deutsche. Die Begrenzung der Höhe nach nach § 3 Nr. 62 EStG ist zu beachten.
Es erging dazu eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 03.09.2007, zu finden ganz unten unter
http://www.pensions-kassen.de/pensionskasse_besteu.htm
Der Autor dieser Webseite scheint ein kritischer Geist zu sein. Nicht alles was er empfiehlt, finde ich empfehlenswert, aber als Querverweis zu der OFD Verfügung, brauchte ich den Link 
Wenn der schweizer Lohn nicht in Deutschland zu versteuern ist (z.B. wenn kein Grenzgängerstatus vorliegt), dann sind ie sozialversicherungsbeiträge bei der deutschen Einkommensteuer nicht abziehbar, da sie im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, siehe § 10 Abs. 2 nr. 1 EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html
Frage 2 bezieht sich auf den Hintergrund der Sozialabgaben,
insbesondere die ALV-1:
Wenn man nur zum arbeiten in die Schweiz fährt und irgendwann
möglicherweise arbeitslos wird, sitzt man (siehe Wohnsitz) ja
wieder in Deutschland. Bekommt man dann Arbeitslosenhilfe aus
der Schweiz?!?!
Das ist eher eine Frage fürs Versicherungenbrett oder am besten für ein schweizer Forum.
Oder steht es irgendwo im DBA, dass die Abzüge
mit Deutschland verrechnet werden,
Das Doppelbesteuerungsabkommen regeln nur etwas zur Besteuerung, aber nicht zu den Sozialversicherungsbeiträgen.
Vielleicht findest du auch unter folgenden Links etwas dazu
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_47…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_4758/SharedDocs/de/Inhalt/Servicebereich2/Externe Links/ausland/linklisten/deutsche sv__international.html)
Ich habe folgendes gegooglt:
http://www.ba-auslandsvermittlung.de/lang_de/nn_2958…
http://www.google.de/search?hl=de&q=Arbeitslosenvers…
denn sonst müsste man sich
ja in der Schweiz nicht nochmals arbeitslosen versichern?!
Der Gesetzgeber ist keinerwegs immer logisch…
Zum schweizer Steuerrecht
http://www.forum-steuern.de/linklist.htm#Schweiz
Na, jetzt bist du sicher eine Weile beschäftigt 
Schöne Grüße
C.