Wie ist das mit der Steuererklärung bei Sterbegeld? Wenn man Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erhält und das Sterbegeld des verstorbenen Vaters über die Lohnsteuerkarte ausgezahlt wird. In der Lohnsteuerkarte in 3 mit dem Bruttolohn berechnet und in Nr. 8 und 32 (Versorgungsbzüge) angegeben. Das Finanzamt aber nicht den Zuschlag, Freibetrag und Werbungskostenpauschale für den Versorgungsbezug gewährt. Lt. Steuerprogramm würden die v.g. Beträge aber abgzogen.
Seit wann wird Sterbegeld über eine Lohnsteuerkarte ausgezahlt?
Was versteht der Verfasser dieser Frage als Sterbegeld ?