Steuererklärung: steuerliche Abschreibung von Notebook

Person A war im Jahr 2012 fest eingestellt als Arbeitnehmer  (Festarbeit 1, als Ingenieur) und auch selbständig (freiberuflich bei einer anderen Tätigkeit [Lehrtätigkeit]).

A hat im 2012 ein Komputer gegauft. Der Steuerberater hat den Komputer auf freiberufliche Tätigkeit bei der Steuererklärung 2012 (für jeweilige Monatsanzahl) zugeordnet.

Jetzt macht A selbst die Steuererklärung 2013.
Wenn A jetzt den Komputer auch im Jahr 2013 auf die freiberufliche Tätigkeit zuordnet, dann mit den restlichen Ausgaben kommt bei der Gewinnermittlung die freiberufliche Tätigkeit ins Minus.

Auch im Jahr 2013 hat A seine hauptarbeit gewechselt zur (Festarbeit 2, auch sehr ähnliche Tätigkeit als Ingenieur).
Arbeitgeber 1 (Festarbeit 1) hat dem A den Notebook dem gegeben, aber beim Ende des Arbeitsvertrags A hat den Komputer zurück dem Arbeitgeber 1 abegegeben.

Arbeitgeber 2 (Festarbeit 2, ab 2013) hat dem A kein Notebook, sondern ein stationäres PC an der Arbeitsstelle zur Verfügung gestellt. Aber ab und zu arbeitete A bei der Festarbeit 2 mit seinem privaten Notebook zuhause.

Meine Frage wäre, darf A in der Steuererklärung 2013 den Komputer der Festarbeit 2 zuzuordnen?
Oder schon nicht mehr weil im Jahr 2012 war der Notebook schön auf freiberufliche Tätigkeit zugeschrieben?