Steuererklärung Student Honorartätigkeit

Hallo zusammen,

hilfe, ich hoffe es weiß jemand Rat. Eine Studentin, bezieht kein Bafög oder Kindergeld und bezahlt Krankenversicherungsbeitrag von 150€ im Monat selbst. Sie ist auf 400€ Basis (Minijob) beschäftigt und geht einer Honorartätigkeit nach, die ca. 350€ im Monat einbringt. Des Weiteren hat sie eine weitere Honorartätigkeit, so dass für 2012 etwa ein Einkommen von 8700€ vorliegt. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob sich eine Steuererklärung lohnt oder fällt man wenn man alle Tätigkeiten zusammen zählt einfach in die Gleitzone, weil es weniger als 800€/Monat sind? Lohnt sich bei diesem Sachverhalt überhaupt eine Steuererklärung? Umso mehr ich versuche die Antworten zu finden, desto dunkler wird das Dickicht. Vielen Dank im Vorhinein :smile:

offensichtlich hat die Studentin die Honorartätigkeit bisher nicht beim Finanzamt angemeldet und wohl auch keinen Gewerbeschein. Da der Minijob nicht steuerpflcihttig ist und die Honorare deutlich unter dem Grundfreibetrag liegen, macht sie steuerlich nichts falsch, wenn sie nichts macht. Aber unbedingt alle Unterlagen aufheben, falls doch mal eine Rückfrage oder Kontrollmitteilung vom Finanzamt kommt - das kann auch nioch nach vielen Jahren passieren!

Lia

vielen lieben Dank Lia!!

Hallo,

und wohl auch keinen Gewerbeschein.

In Abhängigkeit der Art der Honorartätigkeit, ist evtl. gar kein Gewerbeschein erforderlich.

Die hier aufgeführten Berufe brauchen keinen Gewerbeschein.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Gruß
!/!

Hallo,

und wohl auch keinen Gewerbeschein.

In Abhängigkeit der Art der Honorartätigkeit, ist evtl. gar
kein Gewerbeschein erforderlich.

Die hier aufgeführten Berufe brauchen keinen Gewerbeschein.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html

Mitunter kann allerdings eine Rentenversicherungspflicht o.ä. bestehen.

Gruß

osmodius

offensichtlich hat die Studentin die Honorartätigkeit bisher
nicht beim Finanzamt angemeldet und wohl auch keinen
Gewerbeschein. Da der Minijob nicht steuerpflichttig ist und
die Honorare deutlich unter dem Grundfreibetrag liegen, macht
sie steuerlich nichts falsch, wenn sie nichts macht.

Ach, schau an. Und ich hätte gewettet, daß ein Einkommen eines Selbständigen unterhalb des Freibetrags nicht von der Pflicht zu einer Steuererklärung befreit. Da scheinen Mal wieder klammheimlich die Gesetze geändert worden zu sein …

Und wie sieht es eigentlich mit den Pflichtversicherungen aus, die bei manchen selbständigen Tätigkeiten vorhanden sind? Gilt da neuerdings auch überall die Grenze des steuerlichen Freibetrags für eine Befreiung?

Aber unbedingt alle Unterlagen aufheben, falls doch mal eine
Rückfrage oder Kontrollmitteilung vom Finanzamt kommt - das
kann auch nioch nach vielen Jahren passieren!

Wie jetzt? Doch aufheben, wo man dem Finanzamt doch gar nichts melden braucht? Und wie lange sollten Deiner Meinung nach die Unterlagen (welche eigentlich) so aufbewahrt werden? 2 Jahre? 5 Jahre? 50 Jahre?

Tolle Tips, die manche hier geben.

Gruß

osmodius

Hallo

Mitunter kann allerdings eine Rentenversicherungspflicht o.ä.
bestehen.

Sicher doch.
Ich denke du spielst u.a. auf die freiberuflichen Dozenten und Lehrer an.

Gruß
!/!