Steuererklärung trotz Freibetrag?

Ich arbeite selbstständig als Guide in der Outdoorbranche (schreibe Rechnungen ohne Umsatzsteuer). Zum einen frage ich mich, ob ich ein Gewerbe anmelden müsste?
Zum anderen würde ich gerne wissen, ob ich mit der Annahme richtig liege, keine Steuern zahlen zu müssen, wenn ich unter dem Steuerfreibetrag von ca. 8000€ bleibe?
Muss ich in diesem Fall trotzdem eine Steuererklärung machen?
Dank und Gruß,
Peter

hallo!

Ich arbeite selbstständig als Guide in der Outdoorbranche
(schreibe Rechnungen ohne Umsatzsteuer). Zum einen frage ich
mich, ob ich ein Gewerbe anmelden müsste?

ja, wäre durchaus zu empfehlen.

Zum anderen würde ich gerne wissen, ob ich mit der Annahme
richtig liege, keine Steuern zahlen zu müssen, wenn ich unter
dem Steuerfreibetrag von ca. 8000€ bleibe?

einen steuerfreibetrag im eigentlichen sinne gibt es nicht. die steuerprogression startet erst bei einem betrag von 7.xxx euro. das wäre aber nur das bruttoeinkommen. zu berücksichtigen wären dann noch vorsorgeaufwendungen, versicherungsbeiträge, kosten zur sicherung des jobs, werbungskosten etc.pp. erst wenn das alles abgezogen bzw. berücksichtigt wurde, ergibt sich das zu versteuernde einkommen. und das ist maßgeblich für die besteuerung. i.a. also kann man wietaus mehr aus die knapp 8000euro p.a. verdienen und zahlt dennoch keine steuern.

Muss ich in diesem Fall trotzdem eine Steuererklärung machen?

ja, als selbstständiger immer.

saludos, borito

Hallo Peter,
meine Standard-Antwort: Steuerberater bzw. Steuerhilfeverein aufsuchen. Eine Steuererklärung ist nix falsches: Gewerbe oder nicht interessiert der Staat erstmal nicht, nur dass man seine Steuer zahlt.
Wenn Guide zu den selbststaendigen Jobs gehört, sollen Sie sich im Internet umschauen (dann ist es kein Gewerbe bzw. Schein notwendig; mnin Gefühl ist, es ist kein Gewerbe).
Gruss,
Pascal

Sobald Du Geld für eine kontinuierliche Leistung erhältst, musst du ein Gewerbe anmelden, denn ansonsten fällt das unter Schwarzarbeit.

In Deinem Fall handelt es sich um ein KLEINGEWERBE mit einem Gewinn von bis zu 17.500 Euro. (Gewinn = Einnahmen minus Ausgaben). In diesem Fall muss eine Auflistung über die Einnahmen und Ausgaben geführt werden, die dann dem Lohnsteuerjahresausgleich beigefügt wird. Beim Finanzamt musst Du dann noch ein extra Formular für Unternehmer anfordern, das dann beigefügt wird. Falls Du über keinen „Hauptarbeitsplatz“ verfügst, bist du verpflichtet, dich selbstständig bei der Krankenkasse zu versichern, oder mit deinem Ehepartner mitversichern zu lassen (da gibt es allerdings Gewinnhöchstgrenzen). Dazu kommen dann Kammern- und Berufsgenossenschaftsbeiträge.

Hallo,

dazu kann ich leider nichts sagen.

Sascha

Hallo Peter, ich gehe davon aus, daß du ein Gewerbe anmelden und auch eine Steuererklärung abgeben musst. Bleibt es bei den geringen Einnahmen, wirst Du glaube ich steuerbefreit von Vorauszahlungen musst aber nachträglich immer eine Steuererklärung füt das Vorjahr machen.
PS: der Steuerfreibetrag von etwa 8000 Euro gilt normalerweise für Nichtselbstständig Beschäftigte, Selbständige haben zwar auch Freibeträge, diese setzen sich aber anders zusammen.
Gruss Hermann

Hallo,

das weiß ich leider nicht.
Ist 8000€/Jahr nicht etwas wenig? Oder hast Du noch andere Einkünfte (dann würdest Du ja nicht unter dem Freibetrag bleiben…)?

Viele Grüße

Paola

Hallo Peter lem

Wenn du Selbstständig bist, musst du auch ein Gewerbe anmelden, da du damit ja auch dein Geld verdienst. Auch das muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Frag dazu mal besser einen Steuerberater was du da am besten machne kannst, die wissen genau was da bei der Steuererklärung angegeben werden muss.
Meist ist das erste Gespräch kostenlos, wenn du nur wissen möchtest, WENN du als Rechnungsschreiber tätig werden möchtest.

Levitron
www.kopisoft.de

Ich sehe das als eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.

Das Gewerbe ist meiner Meinung nach anzumelden.

Auch wenn möglicherweise keine Steuern zahlen sind muss jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung gemacht werden.

Vielen Dank an alle Antwortgeber!
Nun habe ich schon gearbeitet und Rechnungen geschrieben, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben (etwa seit 2 Monaten). Da geht es nicht um viel Geld. Aber kann/muss ich das jetzt im Nachhinein als Gewerbe laufen lassen? Also kann ich rückwirkend ein Gewerbe anmelden?
Gruß
Peter

Ich würde persönlich zu der Stelle hingehen, wo man das Gewerbe anmelden muss und diese Frage stellen.

Möglicherweise informiert das Finanzamt die „Gewerbestelle“.