Steuererklärung: Umzug von D nach Oesterreich

Hallo zusammen,

ich habe eher organisatorische Fragen, folgende Situation:
ich bin letztes Jahr zum 01.10. nach Oesterreich gezogen, somit 9 Monate D, 3 Monate A. Ich war durchgehend als Angestellter beschäftigt, die ersten 9 Monate in D, die übrigen drei in A.

Nun habe ich bisher folgende Informationen erhalten:

  1. ich muss / soll zwei Steuererklärungen machen, eine in A, eine in D.
  2. scheinabr soll ich zunächst die österreichische machen, sie ist bereits abgegeben vom Steuerberater und ich warte auf das Ergebnis.
  3. laut Aussage des Steuerberaters kann ich dann meine deutsche Steuerklärung machen.

Nun zu den Fragen:

  1. ist das Vorgehen aus Eurer Sicht soweit korrekt?
  2. wenn ja, wie gebe ich in der dt. Steuererklärung die österreichische an, oder muss / kann ich das überhaupt?

Vielen Dank für jeglichen Hinweis,
viele Grüsse,
Michael

Tut mir leid Michael,

leider kann ich dir hier nicht weiterhelfen, da ich kein Steuerfachmann bin.

Viele Grüße
Chris Donath

hey,

was soll an der aussage des steuerberaters falsch sein? wenn nicht der steuerberater weiß, wo´s lang geht, wer dann? verlaß dich auf ihn. wenn´s schief geht und er einen fehler gemacht hat, muß er dafür grade stehen. wenn du einen fehler gemacht hast, du.

warum kümmerst du dich um die abgabe der steuererklärungen und wo du was eintragen sollst, wenn das doch der steuerberater macht? oder nimmst du seine dienste nicht mehr in anspruch?

saludos, borito

Hallo,

ich wollte einfach noch einmal eine zweite Meinung einholen…

Die Steuererklärung in A läuft über den Berater, in D ist noch alles offen… daher meine Frage, wo ich die Infos in der dt. Steuererklärung eintragen soll

Viele Grüsse,
Michael

hallo,

in anlage AUS eintragen.

saludos, borito

Hallo, ja ist korrekt, kannst aber auch gar nichts mehr anderes machen!!! Solande Du nur das jeweige Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit versteuerst gibt es kein Problem. Falls Du aber Kapital und oder Vermietungserlöse hast musst Du aufpassen, daß Du nicht doppelt löhnst in 2010 ist die monatliche Zuordnung 9/12; 3/12 kein Problem.
Gruss Hermann

Hallo,

damit kenne ich mich leider nicht aus.
Aber der Steuerberater sollte es schon wissen.

Viele Grüße

Paola

Ich würde in D nachfragen z.B. beim Lohnsteuerhilfeverein :smile: