Steuererklärung: Umzugskosten bei AP-Wechsel

Hallo,

im August 2008 wurde eine neue Stelle in einer anderen Stadt angenommen. Während der Probezeit wurde am neuen Ort in einer WG gewohnt und eine Wohnung gesucht. Der Mietvertrag wurde im November 2008 unterschrieben. Der Umzug erfolgte dann im Februar 2009 (nach Ende der Probezeit). Nun soll der Umzug steuerlich absetzt werden. Da der Umzug im Jahr 2009 erfolgte, wird er 2009 abgesetzt. Da aber die Wohnungssuche und der Mietvertragsabschluß 2008 stattfanden, wurde eine Maklerrechnung bereits im Jahr 2008 gestellt.
Nun meine Frage:
Kann diese Rechnung in der Erklärung für 2009 absetzt werden, da dies ja eigentlich zum Umzug 2009 gehört? Oder muss sie in 2008 schon als Umzugskosten absetzt werden, was ja kompliziert wird, da ja lediglich der Umzug vorbereitet wurde und alle Aktionen und weitere Rechnungen in 2009 stattfanden bzw. gestellt wurden.

vielen Dank
ukoenn

nein, die Ausgaben müssen in dem Jahr als Werbungskosen geltend gemacht werden, in dem sie tatsächlich bezahlt werden. Zahlungen 2008, die 2009 als WK angesetzt werden, wird das FA streichen!

E.

vielen Dank für die Information.

Gruss
ukoenn