Steuererklärung - Umzugskosten

Wenn man arbeitsbedingt an einen anderen Ort zieht und deswegen seineü Wohnung auflässt, allerdings nicht in eine neue Wohnung zieht sondern diese erstmal einlagert - kann man dies ebenfalls als Umzugskosten geltend machen???
Wie lauten diesbezüglich überhaupt die Vorschriften - soweit ich gelesen habe, muss der Umzug per Rechnung bezahlt werden.
Wäre über eine Aufklärung sehr dankbar.

Hallo

Wenn man arbeitsbedingt an einen anderen Ort zieht und
deswegen seineü Wohnung auflässt, allerdings nicht in eine
neue Wohnung zieht sondern diese erstmal einlagert - kann man
dies ebenfalls als Umzugskosten geltend machen???

Ja. Deine Fragezeichentaste klemmt übrigens.

Wie lauten diesbezüglich überhaupt die Vorschriften

Die sind nachzulesen im Einkommensteuergesetz und im Umzugskostengesetz. Das gilt zwar nur für versetzte Beamte, aber als Anhalt taugt es, denn was unseren Staatsdienern als voll erstattungsfähig recht ist, soll den Steuerpflichtigen als Werbungskostenabzug billig sein.
Eine Übersicht findest du hier:
http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/U/Umzugskos…

soweit
ich gelesen habe, muss der Umzug per Rechnung bezahlt werden.

Muss nicht, hilft aber insbesondere, sofern die Fremdleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden sollen. Taugt aber eher nur was bei privat veranlassten Umzügen, wo also Werbungskostenabzug nicht möglich ist.

Gruß
smalbop