Steuererklärung und Belege

Hallo,

mir wurde geraten, bei der Steuererklärung sämtliche Belege als Original beizufügen. Stimmt das?

Als z.B. Angestelle ohne Kinder und ohne Haus oder Sonstiges, ist eigentlich nur die Fahrtenpauschale und geringe Werbekosten absetzbar, sowie die Versicherung …

Sollte man bei der Steuererklärung sämtliche Belege im Original mitschicken (?) - und wenn man dies tut, bekommt man die Originale später zurück?

Gruss
Jasmin

Hallo Jasmin,

wenn man die Steuererklärung elektronisch macht, muss man kaum noch Belege mitschicken.
https://www.elster.de/arbeitn_info.php
Wenn man Originale ans Amt schickt, bekommt man die zurück. Man sollte aber vorher vielleicht Kopien machen und die solange behalten, wenn man unsicher ist.

Gruß,
Sabine

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Hallo,
man muss zwar nur noch bestimmte Belege mit einreichen, aber ich bilde mir ein, dass es sich durchaus gut macht, wenn man sie doch mitschickt. In den letzten Jahren bekam ich sie zwar immer „unangerührt“ zurück (das konnte ich deutlich erkennen), aber dafür wurde auch immer alles anerkannt.
Gruß,
#.

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Hallo Jasmin,

mir wurde geraten, bei der Steuererklärung sämtliche Belege
als Original beizufügen. Stimmt das?

Wie schon anderweitig gepostet: nein.
Allerdings die Jahressteuerbescheinigung, die die Bank über Zinseinkünfte und die ggfls einbehaltene pauschale Kapitalertragssteuer, die will das Finanzamt im Original haben.
Gruß
Karl

Sollte zunächst konkretisiert werden, was überhaupt alles vorliegt. Wer erstmalig z. B. eine doppelte Haushaltsführung mit 6000 Euro Werbungskosten geltent macht, da sollte man die Belege/ Nachweise schon mitschicken.

Aber Versicherungsunterlagen und sowas, das kann man sich sparen, da der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer seine Höchstbeträge in den meisten Fällen schon erreicht hat. Selbst wenn sich die Versicherungen doch noch auswirken sollten (ggf. bei Ehepaaren mit nur einem Verdiener mit geringem Gehalt), dann interessiert sich das Finanzamt dafür meist nicht.

Was vorgelegt werden muss, sind zu den bereits von anderen hier genannten Unterlagen auch z. B. die Bescheinigung nach § 10a EStG (Riesterrente) oder Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen (VL) oder den Vertrag bei Vorliegen einer Rürup-Rente (Basis-Rente ohne Kapitalwahlrecht etc.).

Gesetzlich vorgeschriebene Belege findet man wie folgt:

https://www.elster.de/download/Merkblatt_Belege.pdf