Hi Folks,
Moin Moin!
Ich bin seit März in München beschäftigte am TUM auf TVL-E13 Vollzeit, also ca. 39,000 Brutto im Jahr.
Meine Frau ist Ärztin und Wohnt aber in Würzburg und verdient ca. 45,000 Pro Jahr Brutto. Gesamt haben wir beide für 2011 steuer Abgaben von über 14,000, davon allein habe ich mit der steuer klasse 5 ca. 9,000 als meine anteil der Abgaben. Nun, unsere Hauptwohnsitz ist in Wurzburg und dort sind die miete sehr niedrig. Aufgrund mein Job am TUM wohne ich in München und bezahle 600 Euro monatlich für die Miete. Kann ich diese 600 Euro zurück bekommen oder ist das unbedingt ein Fall für einen Experten, Steuerberater ?
Uups, ausserdem wir haben ein Tochter die zu Schule in Wurzburg geht und haben ein Auto Privat leasing am laufen für 300,- Euro monatlich. Ich persönlich komme gerade noch so klar mit meine Gehalt in München während meine Frau da schon besser da steht mit der Steuere klasse 3 in Würzburg. In diesen für mich sehr komplizierten fall, soll ich lieber das den Steuerberater geben oder ist da nix zurückzuholen ?
Wieviel würde mir ungefähr natürlich den Steuerberater kosten ?
Ich bitte um ihre hilfe.
Hey, das mit dem gut Deutsch schreiben ist nicht so mein Ding
.
Cheers!
Daniel
hallo,
folgende antworten/anmerkungen dazu:
* der split der steuerklassen in 3/5 lohnt eigentlich nur, wenn der brutto-ek-unterschied sehr groß ist. bei 45tsd und 39tsd jahreseinkommen ist es eigentlich unsinnig, diese steuerklassenaufteilung zu machen, da in kl 5 zuviel an steuern abgezogen wird.
ich empfehle euch, in die klassen 4/4 zuu wechseln. seit vergangenem jahr hat man die möglichkeit, dem fa vorab mitzuteilen, wie groß denn die jeweiligen ek-anteile wären (45tsd+39tsd=84tsd = 100% -> 45tsd = 54%; 39tsd = 46%). das fa „berechnet“ dann die steuerlast über das jahr analog der prozentualen verteilung.
am ende zahlt ihr aber, egal welche steuerklasse ihr wählt, weder mehr noch weniger steuern, weil mit der ekst-erklärung das fa unabhängig von den steuerklassen die steuerlast feststellt und dann bemißt, ob ihr zuviel oder zu wenig gezahlt habt.
* doppelte hh-führung ist absetzbar, sofern ihr einen gemeinsamen wohnsitz und hausstand in der stadt habt, in der deine frau wohnt (ist ja wohl gegeben). hier sind abzugsfähig: miete, umzugskosten, ausgaben für suchen der mietwohnung, z.b. inserate, besichtigungen, vermittlungsprovisionen, verpflegungspauschalen für die ersten 3 monate, heimfahrten 1x die woche je km 0,30 euro bei selbstgenutztem kfz.
* kosten für ein privat genutztes, geleastes kfz sind nicht absetzbar, nur wenn dies geschäftlich genutzt wird. man kann sich einen teil des geldes aber entweder über die abrechnung der gefahrenen kilometer zurückholen (z.b. wenn du zwischen mü und wü pendelst) oder man setzt die tatsächlich anfallendenden kosten an (inspektionen, kraftstoff, schmierstoffe, verschließmaterial etc.) - das ist aber aufwendig und lohnt zumeist nicht.
hoffe, das hilft.
saludos, borito
Hallo,
habt ihr mal prüfen lassen, ob Steuerklassen-Kombination 4-4 günstiger wäre?
Die ganzen 600€ für die Miete wirst Du nie zurückbekommen, das FA erstattet Dir keine Kosten, sondern zieht sie von Deinen Einkünften ab und berechet aus dem Ergebnis erneut die Steuer.
Die 600€ kannst Du natürlich in der Steuererklärung angeben.
Privat-Leasing ist für das FA privat und interessiert die nicht. Außer, Du legst mit dem Auto den Weg zur Arbeit zurück, dann kannst Du die Wege-Kosten absetzen.
An Deiner Stelle würde ich einen Steuerberater fragen, auch wegen der doppelten Haushaltsführung (ist ziemlich kompliziert), und wegen den Steuerklassen.
Wieviel der kostet, weiß ich auch nicht, schätze mal so grob 100-150€?
Viele Grüße
Paola
Hallo Daniel,
ich rate Ihnen einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein vor Ort aufzusuchen. Das ist ein ganz normaler einfacher Steuerfall. Die Kosten liegen nach meiner Einschätzung zwischen 300,00 € und
400,00 €.