Steuererklärung und Firmenwagen mit 1%-Regelung

Ich fahre einen Firmenwagen mit Privatnutzung, das Ganze läuft unter der 1%-Regelung.
Kann ich in der Steuererklärung ganz normal den Weg zur Arbeit steuerlich absetzen?

Wenn ich ein Fernstudium durchführe (welches ich auch steuerlich absetzen kann, das steht schon fest), so habe ich gewisse Präsenzveranstaltungen. Wenn ich zu diesen mit oben genanntem Wagen fahre, sind diese dann auch steuerlich absetzbar?

Hallo Dhimea2,
da es sich hier um Steuerrecht handelt, muss ich leider an einen Steuerberater verweisen. Sorry.
MfG
J. Wolf

Ist leider nicht mein Fachgebiet, ich berate bei Fragen zu den Themen Steueroptimierung offshore und Kapitalanlage

Tut mir leid, da habe ich leider keine Ahnung

Ja, Sie können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte absetzen. Allerdings (Zitat):

Bei der Nutzung eines Kraftfahrzeugs dürfen die Aufwendungen in Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,03 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz
1 Nummer 4 Satz 2 des Kraftfahrzeugs im Zeitpunkt der Erstzulassung je Kalendermonat für jeden
Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 oder Absatz 2 ergebenden Betrag sowie Aufwendungen für Familienheimfahrten in Höhe des positiven Unterschiedsbetrags zwischen 0,002 Prozent des inländischen Listenpreises im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2
für jeden Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 4 bis 6 oder Absatz 2 ergebenden Betrag den Gewinn nicht mindern; ermittelt der Steuerpflichtige die private Nutzung des Kraftfahrzeugs nach § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 oder Satz 3, treten an die Stelle des
mit 0,03 oder 0,002 Prozent des inländischen Listenpreises ermittelten Betrags für Fahrten zwischen
Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten die auf diese Fahrten entfallenden tatsächlichen
Aufwendungen;

Die Kosten sind auf 4.500 Euro jährlich gedeckelt und zusätzlich zum 1% müssen Sie anteilig (siehe oben) versteuern.
Das Fernstudium fällt m.E. voll in die Privatnutzung, ist also mit der 1% Regelung abgegolten.

Hallo,
da ich meinen Geschäftswagen immer nach Fahrtenbuch
abgerechnet habe, kann ich dazu leider nichts sagen.

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, da ich keine Steuerfachmann bin!

Hallo,
auf beide Fragen lautet die Antwort: ja
Zur Abrechnung bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist jedoch spezielles zu beachten, siehe hierzu z.B. http://m.hk24.de//recht_und_steuern/steuerrecht/ertr…, Kapitel 2.1.2.
Gutes Gelingen
Barbara

Hallo, das Thema gehört zu den kompiliertesten…
Aber überleg mal…welche Kosten hast du denn???
Das Fahrzeug kostet dich doch nix…
Besser mal einen Stb Fragen…

Sorry

Hallo
beides Ja. Solange Du Kosten für den Wagen hast (und in diesem Fall sind es die steuerlichen Nachteile sprich 1% Regelung; kann man die Kilometerpauschale ansetzen. Das gilt dann auch für Weiterbildung.

Hallo,
m.E. ist mit der „1%-Regelung“ die private Nutzung des Wagens steuerlich pauschal abgegolten; d.h. du kannst - wenn dein „Fahrzeuggeber“ keine andere Berücksichtigung vornimmt, die Entfernung zur Arbeitsstätte ganz normal ansetzen. Dazu gibt es ja die Pendlerpauschale.
Auch weitere Strecken (Studium) würde ich einfach mal ansetzen - falls etwas dagegenspricht, wird dein Finanzamt das schon mitteilen…
Viel Erfolg dabei!
Roger

Hallo Dhimea2,

ja, aber…im Rahmen der 1 % Regelung.Nochmals genau den Vertrag durchlesen.

ja: Handelt es sich um eine mit der Arbeit nichts Zutuende Weiterbildung.dann ist es nicht dienstlich,
hier koennte aber die !% Regelung in Kraft treten, auch hier nochmals die genaue Vorgabe der 1% Regelung nachlesen.

Da der Firmenwagen mit der 1% Regelung schon einen Geldwertevorteil darstellt und das dazugehörige Einkommen schon begünstigt, ist kann der Weg meiner Meinung nach nicht abgesetzt werden lediglich die Verpflegungsmehraufwendungen je nach Stunden der Abwesenheit können angesetzt werden. 100% sicher bin ich da allerdings nicht.

Gruß Uwe

Die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ist dann nicht absetzbar. Die Fahrten zum Studienort wahrscheinlich, wenn die Kosten privat gezahlt wurden.
Aber das kann ein Steuerberater besser klären

Hallo,

das hängt davon ab, wie die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Rahmen der Gehaltsabrechnung behandelt wurden.
Ansetzen kann man die Entfernungspauschale. Je nach dem, wie die Abrechnung erfolgte, ist aber auch ein steuerfreier Arbeitgeberanteil gegenzurechnen. Sehen Sie mal auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung nach, dort ist dies vermerkt.

Bei Reisen können Sie - im Gegensatz zur Entfernungspauschale - keine Fahrtkosten pauschal geltend machen, da Ihnen ja keine Kosten entstanden sind, diese werden ja alle vom Arbeitgeber getragen und die 1%-Regelung deckt nur die reinen Privatfahrten ab.

Hi,

ja Wohnung - Arbeitsstätte 30 Ct pro einfachen Entfernungskilometer.

Fahrten zum Studium sind auch Absetzbar aber hin und Rückfahrt. Also Gesamtkilometer x 30 Ct pro km.

Grüße

Mirko

die 1%-Regelung ist vom Listpreis des PKW ausgehend - ziemlich ungünstiger Ansatz. Wege zur Arbeit sind zusätzlich zu versteuern, sagte ein Kollege.

Fernstudium (allg. Fach) ist kostenmäßig als Sonderausgaben absetzbar, wenn es Ausbildung ist und nicht Fortbildung (im ausgeübten Beruf).
HTH