Steuererklärung und Kinder

Hallo.

Es geht um die Steuerklärung für das Jahr 2019, speziell um die steuerliche Bewertung von Kindern. Ich bin verheiratet, meine Frau und ich arbeiten beide.

Ich habe einen Sohn, 20 Jahre alt, derzeit in Berufsausbildung,. Mein anderer Sohn ist 15 Jahre alt. Für beide Kinder erhalte ich Kindergeld.

Wenn ich über Elster meine Steuerberechnung anschaue, fällt mir auf, dass von dem Gesamtbetrag der Einkünfte nur ein Freibetrag für meinen 20-jährigen Sohn abgezogen wird (7620 Euro). Warum wird nur der Freibetrag für ein Kind abgezogen?

Weiter in der Steuerberechnung beträgt dann das zu versteuerndes Einkommen beispielsweise 40.000 Euro und wir zahlen hieraus zum Beispiel 8000 Euro Steuern laut der Splittingtabelle. Hinzugerechnet wird dann das Kindergeld für ein Kind (2388 Euro), so dass dann eine festzusetzende Einkommenssteuer von 10.2388 fällig ist. Nach meinem Verständnis wird das mir ausgezahlte Kindergeld vollständig als Steuerschuld hinzugerechnet. Ist das soweit korrekt? Wenn ja, wie erklärt sich dieser Sachverhalt?

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße
Carsten

Der Kinder-Freibetrag spielt bei der Einkommenssteuerberechnung nur eine Rolle, wenn die Steuerersparnis durch diesen Freibetrag höher als das ausgezahlte Kindergeld ist. Dies scheint bei Dir für 1 Kind der Fall zu sein.
Das Kindergeld ist im Prinzip eine bereits schon eine ausgezahlte „Steuerermäßigung“, das dann in diesem Fall wieder zurückgerechnet wird. Stichwort „Günstigerprüfung“.
Hier gibts Berechnungsbeispiele, auch eins mit dem Rückrechnen des Kindergeldes:

Beatrix