ich habe seit 2006 ein kleines (immer mehr geschrumpftes) Kapitalvermögen. Beim Finanzamt wurde mir gesagt, dass ich keine Angaben machen muss, da ich unter den Freibeträgen liege, es sei denn ich will etwas wieder erstattet haben. Ich war zu faul und habe KAP nicht ausgefüllt. Jetzt hat mir jemand erzählt, dass man es doch bei der Steuererklärung angeben muss, wenn die Kirchensteuer bei den Zinsen nicht abgezogen wird. Ich bin Mitglied (ev.) und wußte es nicht einmal(wohl automatisch weil ich getauft bin und meine Mutter Mitglied ist) und die Kirchensteuer wurde bei den Zinsen nicht abgezogen. Jetzt weiss ich nicht genau, was ich machen soll. Gebe ich an, dass es seit 2006 nicht abgezogen wurde? Ist das ein Problem, dass es schon so lange her ist? Oder ignoriere ich es, weil ich sowieso austreten will?
hallo,
mit der ki-steuer hat das fa nichts zu tun. für die abführung dsrselben sind banken, arbeitgeber etc. verantwortlich. du musst selbstredend angeben, ob du ki-steuerpflichtig bist oder nicht.
es gibt mehrere möglichkeiten:
ist der ki-steuerbetrag verschwindend gering, kannst du eine nachmeldung i.a. vernachlässigen
du kanst das alles wahrheitsgetreu dem fa melden und sehen, was passisrt. zumindest bist du dann kein steuerhinterzieher
du meldest den fall dem zuständigen ki-steueramt (erfäjrst du bei deiner kirche). die werden sich dann schon kümmern
ob du in zukunft aus der kirche austrittst, berührt nicht die vergangenheit und die damit einhergehende steuerpflicht.
saludos, borito
im prinzip schon. sowie du das aber gemeldet und zm nachberechnung gebeten hast, käme das einer „selbstanzeige“ gleich. solange du VOR dem fa agierst, ist’s okay.
saludos, borito
Danke für die Antwort.
zu 2.: Bin ich nicht schon im Bereich der Steuerhinterziehung,
weil ich nichts angegeben habe und es 6 Jahre zurückliegt?
Hallo nochmal.
Ich sehe unter Punkt 38 der Einkommenssteuererklärung, dass Gewinne aus Wertpapiergeschäften angegeben werden müssen. Ich hatte im Laufe der Jahre immer wieder Stücke meines Fonds verkauft, weil ich die Kohle brauchte. Allerdings hatten die Wertpapiere keine Wertsteigerung, sondern Senkungen, ich hatte also unter Wert erkauft (ein Minusgeschäft). Der Wert den ich insgesamt verkauft hatte lag bei über 600 €. Hätte ich das nun angeben müssen oder war das in Ordnung?
Gruß
J.
wie du richtig bemerkt hast, interessiert sich das fa für gewinne.
nachdem es sich bei dir um „alte“ steuererklärungen handelt, musst du dir nun nicht mal gedanken über eine mögliche verlustrechnung machen.
alles im lot also.