Steuererklärung, Untervermietung mit Mietausfall

Hallo zusammen,

ich habe meine alte Wohnung an meinen Bruder untervermietet. Die Miete von meinem Bruder gebe eins zu eins an die Eigentümerin weiter.
Leider kommt es öfters vor, dass mein Bruder nur einen Teil oder auch manchmal gar nicht die Miete bezahlt.
Daher läuft die Wohnung auch über mich, damit mein Bruder die Wohnung nicht verliert.
Ich habe also daher mehr Ausgaben als Einnahmen!
Kann ich das so beim Finanzamt angeben?
Also die Ausgaben summieren und die Einnahmen gegenüberstellen?
Teilweise bezahlt auch meine Mutter ein Teil der Miete, wenn mein Bruder nicht zahlen kann. Das würde ich natürlich mit angeben.

Vielen Dank und Gruß
diebbdwelt

hallo,

bestünde ein reguläres untermietverhältnis (also mit gütligem mietvertrag!), könnten kosten angesetzt werden.
wie sich der sachverhalt nach schilderung darstellt, scheitn der bruder „unter der hand“ in der wohnung zu wohnen.
wer kosten absetzen will, muß auch einnahmen angeben. rechtlich gesehen erhältst du mieteinnahmen von deinem bruder, die zu versteuern wären (auch wenn du diese 1:1 an die eigentümerin weiterreichst). der mietvertrag läuft auf dich, nicht auf den bruder, insofern kannst du wohl auch keinen ausfall geltend machen.
was du und deine mutter tun, ist eher eine freiwillige monetäre unterstützung eines finfnzschwachen familienmitglieds. solange keine bedürftigkeit offiziell festgestellt wurde, kann nicht mal das abgesetzt werden.
endgültig zu klären wäre das aber nur bei voller kenntnis des gesamten sachverhalts. das gehört dann aber eher ins rechtsbrett als zu den steuern…

saludos, borito

Hallo,

als eine Art Unterhalt könntest Du’s angeben.
Dann würde es Deinem Bruder aber wahrscheinlich als Einkommen angerechnet.

Viele Grüße

Paola