Hallo, wie sieht es bei der Steuererklärung aus, wenn der Mann als Angestellter (Steuerklasse 3) und die selbständige Ehefrau (Dienstleistungen) eine Steuererklärung (Veranlagung) abgeben? Werden beide Einnahmen zusammen gerechnet und dann versteuert? Bei dem Mann werden monatlich die Steuern abgezogen. Die Frau muss dann mit einer Steuernachzahlung rechnen? (wegen der differenz) Sie gilt als Kleinunternehmer und verdient ca. 12000 Euro im Jahr. Dann fallen trotz der Kleinunternehmerreglung die vollen Steuern an? (ca. 28%)( wegen der Veranlagung)Ich dachte man hat als Kleinunternehmer eine Freigrenze von ca.7000 Euro und alles was darüber hinaus verdient wird, wird mit 15% versteuert? Man oh man, dass ist echt kompliziert!
Kann mir Jemand dieses genauer erklären??? Vielen Dank im Voraus und für Eure Mühe…
LG
MOD Job & Karriere: FRage FAQ 1129 konform bearbeitet
Werden beide Einnahmen zusammen gerechnet und dann versteuert?
Wenn die beiden sich gemeinsam veranlagen lassen, ja. Man kann sich auch getrennt veranlagen lassen.
Bei dem Mann werden monatlich die Steuern abgezogen. Die Frau
muss dann mit einer Steuernachzahlung rechnen?
Wenn sie keine Steuervorauszahlungen geleistet hat, wahrscheinlich.
differenz) Sie gilt als Kleinunternehmer
Das hat mit der Einkommenssteuer nichts zu tun.
wegen der Veranlagung)Ich dachte man hat als Kleinunternehmer
eine Freigrenze von ca.7000 Euro und alles was darüber hinaus
verdient wird, wird mit 15% versteuert?
Das ist eine recht eigenwillige Auslegung unserer Steuergesetze. Vielleicht sollte man jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt.
Da haben sie einiges durcheinander geschmissen.
Die KleinunternehmerRegelung gilt nur für die USt und hat nichts mit der ESt zu tun.
Grundsätzlich ist es erst mal so, dass jeder sein eigenes Einkommen versteuert.
Da gibts denn auch einen Freibetrag .
Darüber hinaus gibts verschiedene Möglichkeiten der EST-Veranlagung.
Für nähere Auskünfte in den Steuerteil wechseln, und hoffen , dass sich da ein Experte meldet.
Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort!
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Also macht es Sinn sich getrennt veranlagen zu lassen?
Ist es dann so, dass beide als ledig behandelt werden?
LG
Hallo, vielen Dank für eine schnelle Antwort!
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Ah ja, stimmt…
Der Freibetrag für ein Kleinunternehmer liegt pro Jahr bei 17500 (erste Jahr) Über diesen Satz bezahlt man dann Umsatzsteuer. (Rechnungen mit Mwst.ausweisen)
Ok, bei 12000 Euro im Jahr Einnahmen zieht man noch den Freibetrag von ca. 7000 Euro ab. Der Rest wird dann versteuert? Ist es dann egal ob man getrennt veranlagt und zusammenveranalagt wird?
LG
Der Freibetrag für ein Kleinunternehmer liegt pro Jahr bei 17500 (erste Jahr) Über diesen Satz bezahlt man dann Umsatzsteuer. (Rechnungen mit Mwst.ausweisen)
Wenn man über diesen Satz kommt, muss man sich zur USt -veranlagen lassen.
Wenn man darunter ist , kann man wählen, ob man USt ausweist, oder nicht. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Option zur USt Befreiung (Umsatz 12500 Euro) gewählt wurde, und deswegen keine USt ausgewiesen wird?
u.a. hier:
http://www.iyotta.de/index.php/kleinunternehmer/100-…
Wie gesagt hat das auch nichts mit der EST zu tun.
Ok, bei 12000 Euro im Jahr Einnahmen zieht man noch den Freibetrag von ca. 7000 Euro ab. Der Rest wird dann versteuert? Ist es dann egal ob man getrennt veranlagt und zusammenveranalagt wird?
Bei der ESt wird der Gewinn versteuert (Einnahmen -Ausgaben, falls eine Einnahme-Überschussrechnung gemacht wird).
Vereinfacht geasgt, wird bei getrennter Veranlagung jeder einzeln versteuert. Der gewinn über dem Freibtrag wird versteuert.
Ehegatten können sich zusammen veranlagen lassen. Dadurch kann man in vielne Fällen Steuern sparen. Muss aber nicht.
Also, man muss grundsätzlich noch mal folgendes auseinander halten:
- Umsatz
- Kleinunternehmerregelung bezüglich der UST
- Gewinn (Einnahmen - Ausgaben)
- ESt: Besteuerung des Gewinns
- Veranlagung: Wahlrecht getrennte Veranlagung oder Zusammneveranlagung bei der EST
[MOD] Zitate gekennzeichnet
Das ist sehr viel, was man so beachten muss! 
Wenn man davon ausgeht, dass der Ehemann als Angestellter ein Bruttoarbeitslohn von 40800 Euro erhält und die Ehefrau aus selbständiger Arbeit 12000 Euro Gewinn ermittelt. Ist eine Veranlagung sinnvoll? Würde die Rechnung ungefähr so aussehen?
40800 Euro - ca. 5922 Euro Steuern(Splittingtabelle 2008)
40800 Euro (Mann)+ 12000 Euro(Frau) = 52800 Euro (Einnahmen zusammen)
52800 Euro - ca. 9370 Euro Steuern (Splittingtabelle 2008)
Fallen für die Frau von 12000 Euro Gewinn =
3448 Euro Steuern an. (9370-5922=3448)
12000-3448= 8552: 12 Monate=712,67 Euro/Monat (28,74% Steuerabzug)
15 Euro Std./Lohn - 28,74%(Steuern) = 10,69 /Netto
Kann man so rechnen?
40800 Euro - ca. 5922 Euro Steuern(Splittingtabelle 2008)
Nein, getrennt veranlagt wird, muss mit der Grundtabelle gerechnet werden.
Ausserdem wird vom Brutto noch die Werbungskosten (pauschal 920 € wenn nicht mehr nachgewiesen werden kann), Sonderausgaben und aussergew. Belastungen abgezogen.
40800 Euro (Mann)+ 12000 Euro(Frau) = 52800 Euro (Einnahmen
zusammen)
52800 Euro - ca. 9370 Euro Steuern (Splittingtabelle 2008)
Fallen für die Frau von 12000 Euro Gewinn =
3448 Euro Steuern an. (9370-5922=3448)
Kann man so auch nicht sagen, weil auch hier noch WK, Sonderausgaben, aussergew Belastungen abgezogen werden. Ausserdem ist mir noch nicht klar, ob die 12000 der Umsatz oder der Gewinn sind.
Würde man aber noch zusätzlich Jemanden einstellen (auf 400 Euro, 8 Euro Std.)
Dann würde ich so rechnen:
10,69 Euro/ Netto - 8,00 Euro= 2,69 Euro
8,00 Euro + 33,77% Knappschaft = 10,70 Euro
10,70 Euro - 10,69 Euro = 0,01
2,69 + 0,01 = 2,70 Gewinn
Ist meine Rechnung so ok?
LG
Hallo
Also macht es Sinn sich getrennt veranlagen zu lassen?
Das hat niemand behauptet, das wäre hier auch ein Blick in die Glaskugel…
Ist es dann so, dass beide als ledig behandelt werden?
Bei getrennter Veranlagung ist das so, ja.
Ich empfehle, dringend einen Steuerberater aufzusuchen, der kann dann anhand aller Daten das richtige empfehlen.
(Jeder Steuerberater rechnet sowieso bei Erstellung der ESt-ERklärung aus, ob Zusammen- oder Getrenntveranlagung günstiger ist.)
Gruß
Sonja