Ich habe für das Jahr 2009 verbaselt eine Steuererklärung abzugeben und nun eine Schätzung bekommen. Diese ist viel zu hoch. Was kann ich dagegen tun? Wenn ich die Steuererklärung nachreiche, wird diese dann berücksichtigt und ich muss den zu hohen Betrag nicht zahlen?
als erstes mußt du Einspruch gegen den Bescheid machen und dann sofort die Steuererklärung für 2009 nachreichen. Was passieren kann, daß du vorerst eine kleine Strafe zahlen mußt wegen Überschreitung des Abgabetermins. Wie sieht es mit deiner steuererklärung für 2010 aus, schon gemacht? Wenn nicht, auch gleich mitschicken. lg. gartehei
Hallo,
schnellstens die Steuererklärung nachreichen und um Aussetzung der Schätzung und damit verbundenen Beträge bitte.
Aber dies schnellstens und nicht erst gross rumfragen, ansonsten musst Du erstmal zahlen.
Gruss Hermann
auf die schätzung reagieren, indem die korrekte steuererklärung nachgereicht wird - und zwar fix! immerhin erfolgt die schätzung ja nur deshalb, weil du eine ekst-erklärung abgeben solltest, dies aber bewußt nicht getan hast. die finanzer werden dann i.a. korrigieren.
du solltest dann aber zukünftig darauf achten, daß du deine ekst-erklärung äußerst pünktlich abgibst, sonst werden die fiskalritter „böse“.
strafe wirst du in jedem fall zahlen müssen, da du deiner abgabepflicht nicht nachgekommen bist. aber um die kommst du so oder so nicht herum.
Ja, liegt aber im Ermessen des Finanzamtes zwecks Zahlung der berechneten Steuerschuld von der Schätzung. Ich würde beim Einspruch gleich um Aufhebung bzw. Stundung ersuchen sowie die Unterlagen für 2009 miteinreichen.
vielen dank für die schnelle antwort. wird bei nachreichung
die lohnsteuer dann neu berechnet?