Steuererklärung verloren gegangen

Hallo,
ich habe meine Einkommensteuererklärung für 2009 im September 2010 abgegeben. Jetzt behauptet das Finanzamt auf Nachfrage, dass eine Steuererklärung 2009 nicht vorliegt und bittet um Einreichung der Steuererklärung 2009.
Wie verhalte ich mich in dem Fall korrekt? Was soll ich tun? Ich habe die ganzen Originalbelege natürlich nicht mehr!
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Hallo garud,
das ist natürlich eine dumme Sache. Ich würde erst einmal im FA nachforschen. Ansonsten kann man nur in den sauren Apfel beissen, und die Erklärung noch einmal machen.
Das ist natürlich keine hilfreiche Antwort, aber etwas anderes weiss ich leider auch nicht
Vile Grüße Sylke

hallo,

das ist eine schlechte situation - ohne nachweis wird keine behörde anerkennen, daß dokumente abgegeben wurden. wenn also die steuererklärung nicht gerade als paket oder per einschreiben versendet wurden oder bei persönlicher abgabe kein eingangsstempel vergeben wurde, dann gilt die steuererklärung als nicht abgegeben.
vorkommen kann sowas sicherlich mal (z.b. beim umzug des fa in ein anderes gebäude o.ä.), ist aber äußerst selten.
in diesem falle hilft wohl nur, die steuererklärung anhand von (hoffentlich erstellten) kopien nachzuerstellen und ein entsprechendes anschreiben beizufügen, mittels dessen beantragt wird, die kopien ausnahmsweise anzuerkennen.
wenn allerdings auch keine kopien da sind bzw. nicht mehr aufwendig besorgt werden können (z.b. steuererklärung der bank), dann sieht´s pechschwarz aus - dann wird geschätzt.

saludos, borito

Hallo,
aber Du wirst doch eine Kopie der Formulare haben!
In übrigen schreibe einen Brief in dem Dir das Finanzamz schriftlich als Antwort mitteilt, daß angeblich keine Steuererklärung eingegangen ist und ein Verlust beim Finanzamt unwahrscheinlich sei. Kann später viel helfen. Mündliche Aussagen haben keinerlei Belegkraft!
Gruss Hermann

Genau aus dem Grund „dass mal was verloren gehen kann“ gebe ich dem Finanzamt grundsätzlich nur Kopien.
Die Originale dazu lege ich dem Finanzamt auf Verlangen vor. D.h. der Finanzbeamte kann den Originalbeleg in meinem Beisein einsehen oder kopieren.
Sollte der Finanzbeamte einen Originalbeleg behalten wollen, dann nur gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie.

Bei den wenigen Belegen die ich im Original abgeben muss, wie z.B. den „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung“ vom Arbeitgeber oder die Jahreszins- bzw. Steuerbescheinigungen von den Kreditinstituten
mache ich mir immer eine Kopie
und es dürfte es kein Problem sein Ersatz zu beschaffen.

Entweder man gibt die Einkommensteuererklärung persönlich beim zuständigen Finanzbeamten ab und bitte um einen Eingangsstempel auf der Kopie

oder

man gibt die Einkommensteuererklärung beim Servicecenter ab und verlangt eine schriftliche Abgabebestätigung.

Wer zu faul für die persönliche Angabe der Einkommensteuererklärung ist kann seine Einkommensteuererklärung mit Einschreiben und Rückschein versenden.

Dass man eine Kopie hat von ALLEM was man beim Finanzamt abgibt ist wohl selbstverständlich!

Daher kann es kein Problem sein die Einkommensteuererklärung mit allen Anlagen und Belegen noch einmal zu erstellen und diesmal gegen Empfangsbestätigung abzugeben.

Hallo,

das ist blöd. Haben Sie keinen Einlieferungsnachweis? Ich würde die erklärung nochmal abgeben mit verweis darauf, dass die originalbelege bereits eingereicht wurden im September 2010. und dann abwarten, was die machen…

Weiß leider keine hilfreichere Antwort!

Gruß

Hallo,

hast Du die Erklärung persönlich abgegeben (Zeugen) oder per Einschreiben geschickt?
Originalbelege reicht man i.d.R. auch nicht beim FA ein, außer man kann sie recht problemlos ‚neu‘ bekommen.

Also falls Du ‚Beweise‘ (Einschreiben, Zeugen, …) hast, daß Du die Erklärung abgegeben hast, würde ich die dem FA erstmal präsentieren (Originale nicht aus der Hand geben!).

Wenn nicht, und Du auch nicht zur Abgabe verpflichtet bist, würde ich erstmal gar nichts machen. Und dann die Steuererklärung für 2010 abgeben.

Viele Grüße

Paola