Steuererklaerung - Verlustvortrag

Hallo,

ich habe folgende Frage und hoffe, dass jemand eine Antwort hat:

Ich habe vor kurzem meinen postgraduierten Master beendet und die Studienkosten hierfuer als Werbung in der Steuererklaerung angegeben. soweit so gut!

Nun habe ich ein Jobangebot im europaeischen Ausland und frage mich, ob ich die Kosten des Masters hierfuer vom deutschen Fiskus zurueckerhalte, wenn ich zuerst in einem anderen Land Steuern zahle und beispielsweise erst in 4,5,6 Jahren nach Deutschland zurueckkehre -

d.h. wuerde der Verlustvortrag mit meinem Einkommen in der Zukunft verrechnet werden, obwohl zuerst in einem anderen Land steuerpflichtig war.

Hoffe die Problematik ist klar.
Waere fuer Antworten/Hilfe sehr dankbar!

Hallo gigu,

Thematic ist mir verständlich, doch kann ich leider nicht helfen. Ich empfehle als erstes das FA zu fragen; bekommst Du dort keine Hilfe, muß der Steuerberater her.

MfG

Stefgan Seidel

Hallo gigu,

meines Wissens bleibt der Verlustvortrag bestehen und wird dann, wenn Du in Deutschland wieder Einkünfte der gleichen Art hast verechnet.

Hallo,

m.E. werden die Verlustvorträge mit künftigen deutschn steuerpflichtigen Einkommen verrechnet.

Hallo,

der vom Finanzamt festgestellte Verlustvortrag bleibt erhalten und kann später verrechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ja, die Problematik ist klar, sehr umfangreich und hier findest du viele Antworten:

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-ste…

  • das war die informativste Seite die ich dazu gefunden habe; bei Detailfragen einfach nochmal fragen.

Grüße, Björn

PS: DBA bedeutet DoppelBesteuerungsAbkommen und darauf wirds im Endeffekt ankommen!