ich habe folgende Frage und hoffe, dass jemand eine Antwort hat:
Ich habe vor kurzem meinen postgraduierten Master beendet und die Studienkosten hierfuer als Werbung in der Steuererklaerung angegeben. soweit so gut!
Nun habe ich ein Jobangebot im europaeischen Ausland und frage mich, ob ich die Kosten des Masters hierfuer vom deutschen Fiskus zurueckerhalte, wenn ich zuerst in einem anderen Land Steuern zahle und beispielsweise erst in 4,5,6 Jahren nach Deutschland zurueckkehre -
d.h. wuerde der Verlustvortrag mit meinem Einkommen in der Zukunft verrechnet werden, obwohl zuerst in einem anderen Land steuerpflichtig war.
Hoffe die Problematik ist klar.
Waere fuer Antworten/Hilfe sehr dankbar!
Thematic ist mir verständlich, doch kann ich leider nicht helfen. Ich empfehle als erstes das FA zu fragen; bekommst Du dort keine Hilfe, muß der Steuerberater her.