Steuererklärung:Vermietung und Verpachtung

Hallo,
für eine an die eigene Tochter vermietete Eigentumswohnung wollte der Finanzbeamte lediglich den Mietvertrag sehen, nicht aber, ob die Miete wirklich gezahlt wird. Kann es sein, dass das FA irgendwann einmal den Nachweis über wirklich geflossene Mietzahlungen verlangt und es dann sein kann, dass,wenn keine echten Mietzahlungen nachzuweisen sind, das FA kräftige Nachzahlungen für unrechtmäßig erstattete Werbungskosten verlangt, weil dann ja erwiesen ist, dass es nur ein Schein-Mietvertrag war?
Danke für aussagekräftige Hinweise von Experten. Gruß Klaus

Tipps zur Steuerhinterziehung gibt es hier nicht.

Entweder man hat ein reines Gewissen, dann hat man auch nichts zu befürchten.

Oder eben nicht…

Und ja, das FA kann die unterlagen jederzeit anfordern.

Hallo,
für eine an die eigene Tochter vermietete Eigentumswohnung
wollte der Finanzbeamte lediglich den Mietvertrag sehen, nicht
aber, ob die Miete wirklich gezahlt wird.

bei vermietung an die eigenen kinder ist es durchaus auch möglich, die miete mit den unterhaltszahlungen zu verrechnen. es muss also eigentlich keine miete „fließen“… sollte das kind eigene einkünfte haben, aus denen die miete gezahlt werden könnte, wird die sache schwieriger…

Kann es sein, dass
das FA irgendwann einmal den Nachweis über wirklich geflossene
Mietzahlungen verlangt

könnte sein, macht aber nur bedingt sinn … s.o. - idr nur bei der nächsten veranlagung, wobei das hier eher unwahrscheinlich ist, da bei beginn des mietverhältnisses ja nur der vertrag angefordert wurde…

und es dann sein kann, dass,wenn keine
echten Mietzahlungen nachzuweisen sind, das FA kräftige
Nachzahlungen für unrechtmäßig erstattete Werbungskosten
verlangt,

wieso ? wenn die ortsübliche miete nicht dementsprechend unterschritten wird, dass man unter den 75% landet, sehe ich kein problem

weil dann ja erwiesen ist, dass es nur ein
Schein-Mietvertrag war?

s.o. - sehe hier noch keinen sachverhalt, der dies komplett begründet…

gruß inder

Danke für aussagekräftige Hinweise von Experten. Gruß Klaus