Steuererklärung: Vermietung, Werbungskosten, etc

Guten Abend liebe Leser. Vielleicht hat jemand lust, auf diesen theoretischen Fall zu antworten:

Stellen wir uns mal vor, dass X Einnahmen aus Uns. Arbeit und Vermietung erzielt und nun seine Einkommensteuererklärung für 2007 selbst erstellen möchte. Er erzielt Mieteinnahmen aus 2 Wohneinheiten, wobei davon eine an Eltern X vermietet ist, die nur eine geringe Miete (man könnte sagen in Höhe der Nebenkosten) zahlen. Wohneinheit 2 an Fremd vermietet - übliche Miete. Die 2 Wohneinheiten befinden sich in einem Doppelhaus, das X 2007 gekauft hat. Es fielen auch Nebenkosten im Rahmen der Anschaffung an (u. a. Umbaumaßnahmen, um überhaupt vermieten zu können).

  1. Kann X sämtliche Umbau- und Renovierungskosten (Farben, Tapeten, Teppiche, Elektroarbeiten, Fenster, Kleinteile, etc.) als Nebenkosten der Anschaffung (weiß nicht, ob es der korrekte Begriff ist) als Werbungskosten im Jahr der Anschaffung absetzen? Welche einzelnen (Renovierungs-)Kosten erhöhen die Anschaffungskosten und können im ersten Jahr voll als Werbungskosten abgezogen werden? Welche Kosten sind Erhaltungsaufwendungen?

  2. Um klar zu sehen: Ist die Annahme richtig, dass die Nebenkosten der Anschaffung sowohl als Werbungskosten angesetzt werden, als auch die AfA durch die Erhöhung der Anschaffungskosten erhöhen?

  3. Müssen überhaupt Belege und wenn ja welche Belege über diese Nebenkosten des Erwerbs eingereicht werden? (Zusatzinfo: Es wurde häufig bar bezahlt - wenn auch die Quittungen/Rechnungen vorliegen)

  4. Wie setzt X die Mieteinnahmen von Eltern X am besten in der Erklärung an (Miete vs. Umlage), wenn es doch eine Pauschale ist?

  5. Wie kann X die Fahrtkosten zum Notar, Verkäufer, Bank, Immobilie (um zu renovieren), etc. geltend machen? Muss er diese dokumentieren?

  6. Zugegeben, sehr pauschal, aber: was könnte X sonst noch (im Hinblick auf die Einkünfte/Werbungskosten aus V+V) ansetzen, um „mehr rauszuholen“?

  7. Ich glaube, das wäre es erstmal. Vielen Dank für ein Feedback.

auskas

Er erzielt Mieteinnahmen aus 2
Wohneinheiten, wobei davon eine an Eltern X vermietet ist, die
nur eine geringe Miete (man könnte sagen in Höhe der
Nebenkosten) zahlen.

das ist schlecht !

Wohneinheit 2 an Fremd vermietet -
übliche Miete. Die 2 Wohneinheiten befinden sich in einem
Doppelhaus, das X 2007 gekauft hat. Es fielen auch Nebenkosten
im Rahmen der Anschaffung an (u. a. Umbaumaßnahmen, um
überhaupt vermieten zu können).

mal in richtung anschaffungsnaher herstellungsaufwand googeln

  1. Kann X sämtliche Umbau- und Renovierungskosten (Farben,
    Tapeten, Teppiche, Elektroarbeiten, Fenster, Kleinteile, etc.)
    als Nebenkosten der Anschaffung (weiß nicht, ob es der
    korrekte Begriff ist) als Werbungskosten im Jahr der
    Anschaffung absetzen?

nein, nicht sämtliche sondern nur die auf den vermieteten anteil entfallenden kosten (warum soll die allgemeniheit das sponsern der eltern mittragen ?) und dann auch o.g. sachverhalt beachten -

Welche einzelnen (Renovierungs-)Kosten
erhöhen die Anschaffungskosten und können im ersten Jahr voll
als Werbungskosten abgezogen werden?

idr redet man bei schönheitsreparaturen von erhaltungsaufwand und bei umbaumaßnahmen von herstellungskosten, die nicht direkt abziehbar sind

  1. Um klar zu sehen: Ist die Annahme richtig, dass die
    Nebenkosten der Anschaffung sowohl als Werbungskosten
    angesetzt werden, als auch die AfA durch die Erhöhung der
    Anschaffungskosten erhöhen?

nein, ent- oder weder…

  1. Wie setzt X die Mieteinnahmen von Eltern X am besten in der
    Erklärung an (Miete vs. Umlage), wenn es doch eine Pauschale
    ist?

gar nicht, wenn nur umlagen gezahlt werden, handelt es sich m.e. nicht um einen steuerlich relevanten sachverhalt, sondern um privatvergnügen

  1. Wie kann X die Fahrtkosten zum Notar, Verkäufer, Bank,
    Immobilie (um zu renovieren), etc. geltend machen? Muss er
    diese dokumentieren?

0,30 cent pro gefahrenen KM - dokumentation grundsätzlich notwendig

p.s.: klassiker, wo die 100 € für den steuerberater VOR dem erwerb sehr sinnvoll angelegt gewesen wären

gruß inder

Er erzielt Mieteinnahmen aus 2
Wohneinheiten, wobei davon eine an Eltern X vermietet ist, die
nur eine geringe Miete (man könnte sagen in Höhe der
Nebenkosten) zahlen.

das ist schlecht !

–> schlecht vielleicht im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Werbungskosten?! Oder wie ist das gemeint? Ansonsten ist das sehr gut, da X das Haus nicht primär als Anlage- oder Abschreibungsobjekt erworben hat. Man könnte aber auch sagen, die Einnahmen, die X von den Eltern erhält bestehen zu 2/3 aus der Kaltmiete und zu 1/3 aus den Nebenkosten (oder jede andere beliebige Aufteilung). Zumindest ist die Miete geringer als ortsüblich.

Wohneinheit 2 an Fremd vermietet -
übliche Miete. Die 2 Wohneinheiten befinden sich in einem
Doppelhaus, das X 2007 gekauft hat. Es fielen auch Nebenkosten
im Rahmen der Anschaffung an (u. a. Umbaumaßnahmen, um
überhaupt vermieten zu können).

mal in richtung anschaffungsnaher herstellungsaufwand googeln

–> o.k.

  1. Kann X sämtliche Umbau- und Renovierungskosten (Farben,
    Tapeten, Teppiche, Elektroarbeiten, Fenster, Kleinteile, etc.)
    als Nebenkosten der Anschaffung (weiß nicht, ob es der
    korrekte Begriff ist) als Werbungskosten im Jahr der
    Anschaffung absetzen?

nein, nicht sämtliche sondern nur die auf den vermieteten
anteil entfallenden kosten (warum soll die allgemeniheit das
sponsern der eltern mittragen ?) und dann auch o.g.
sachverhalt beachten -

–> Wie gesagt, es sind beide Wohneinheiten vermietet. Der Elternteil ist halt günstiger, als ortsüblich - sonst gibt es keinen Unterschied. Gibt es hier spezielle Vorschriften, wie hoch eine Miete sein muss? Wieviel günstiger darf es sein, so dass auch die Werbungskosten abgesetzt werden können? Gibt es ein Verhältnis, nach dem ein Prozentsatz der Werbungskosten angesetzt werden darf, wenn die Miete zu gering ist? Die „Allgemeinheit“ trägt nicht mehr, als bei jedem anderen, der zuviel Steuern gezahlt hat, da bisher Werbungskosten nicht berücksichtigt werden konnten.

Welche einzelnen (Renovierungs-)Kosten
erhöhen die Anschaffungskosten und können im ersten Jahr voll
als Werbungskosten abgezogen werden?

idr redet man bei schönheitsreparaturen von erhaltungsaufwand
und bei umbaumaßnahmen von herstellungskosten, die nicht
direkt abziehbar sind

–> Beispiel: Umbau der Elektroinstallationen (Zähler, etc.) - das ist nicht direkt abziehbar? Dann nur über die AfA? Grunderwerbsteuer werden doch auch direkt abgezogen und erhöhen zudem die AfA oder täusche ich mich?

  1. Um klar zu sehen: Ist die Annahme richtig, dass die
    Nebenkosten der Anschaffung sowohl als Werbungskosten
    angesetzt werden, als auch die AfA durch die Erhöhung der
    Anschaffungskosten erhöhen?

nein, ent- oder weder…

–> Das wird X sich doch nicht aussuchen dürfen?

  1. Wie setzt X die Mieteinnahmen von Eltern X am besten in der
    Erklärung an (Miete vs. Umlage), wenn es doch eine Pauschale
    ist?

gar nicht, wenn nur umlagen gezahlt werden, handelt es sich
m.e. nicht um einen steuerlich relevanten sachverhalt, sondern
um privatvergnügen

–> Das kann X sich eim besten Willen nicht vorstellen, da es sich um Mieteinnahmen handelt - ob komplett Nebenkosten oder wie oben beschrieben 2/3 Kaltmiete und 1/3 Nebenkosten (oder eben ein anderes Verhältnis) ist doch eigentlich egal. X wird doch diese Einnahme angeben müssen?! Die Frage zielt auf die sinnvollste Aufteilung ab, da in der Erklärung nach der Miete UND der Umlage gefragt wird.

  1. Wie kann X die Fahrtkosten zum Notar, Verkäufer, Bank,
    Immobilie (um zu renovieren), etc. geltend machen? Muss er
    diese dokumentieren?

0,30 cent pro gefahrenen KM - dokumentation grundsätzlich
notwendig

–> Das heißt in diesem konkreten Fall hinsichtlich der Dokumentation? Muss dokumentiert werden oder nicht? Falls ja, Auflistung der Fahrten reicht?

p.s.: klassiker, wo die 100 € für den steuerberater VOR dem
erwerb sehr sinnvoll angelegt gewesen wären

–> Das habe ich X auch gesagt - er ist halt ein Dummerchen, und nun können wir die Kartoffeln für ihn aus dem Feuer holen.

gruß inder

Vielen Dank. auskas
PS: Eine Ahnung, ob X Belege einreichen muss (Grunderwerbsteuerbescheid, Rechnung Elektroinstallationen, Quittung Tapetenkauf)?

–> schlecht vielleicht im Hinblick auf die Absetzbarkeit
von Werbungskosten?! Oder wie ist das gemeint? Ansonsten ist
das sehr gut, da X das Haus nicht primär als Anlage- oder
Abschreibungsobjekt erworben hat. Man könnte aber auch sagen,
die Einnahmen, die X von den Eltern erhält bestehen zu 2/3 aus
der Kaltmiete und zu 1/3 aus den Nebenkosten (oder jede andere
beliebige Aufteilung). Zumindest ist die Miete geringer als
ortsüblich.

ja, schlecht wg. anerkennung als vermietungsverhältnis überhaupt - sagen kann man viel, aber erfahrungsgemäß gilt das gezahlte als erstattung der umlagen und eine aufteilung ist nur schwer zu vermitteln - versuch macht klug…

–> Wie gesagt, es sind beide Wohneinheiten vermietet.

na dann… gibts ja sicher auch verträge usw.

Gibt es hier spezielle Vorschriften, wie
hoch eine Miete sein muss? Wieviel günstiger darf es sein, so
dass auch die Werbungskosten abgesetzt werden können?

unter 75% der ortsüblichen miete kann man nur noch 50% der WK ansetzen - wenn man jedoch noch weiter fällt, u.u. 0% - kann das jetzt nicht adhoc sagen, da wir immer auf die 75% achten und ich noch nie einen fall hatte, wo es darunter lag

–> Beispiel: Umbau der Elektroinstallationen (Zähler,
etc.) - das ist nicht direkt abziehbar?

doch, doch - war ja vorher schon da…

Grunderwerbsteuer werden doch auch direkt abgezogen und
erhöhen zudem die AfA oder täusche ich mich?

die grunderwerbsteuer erhöht die anschaffunskosten (nur der auf das gebäude entfallende anteil und nicht auf den grund und boden) und ist nur über die abschreibung abzugsfähig - ein doppelansatz wäre auch unsinnig

nein, ent- oder weder…

–> Das wird X sich doch nicht aussuchen dürfen?

nein, das ist natürlich geregelt im gesetz

–> Das kann X sich eim besten Willen nicht vorstellen, da
es sich um Mieteinnahmen handelt - ob komplett Nebenkosten
oder wie oben beschrieben 2/3 Kaltmiete und 1/3 Nebenkosten
(oder eben ein anderes Verhältnis) ist doch eigentlich egal. X
wird doch diese Einnahme angeben müssen?! Die Frage zielt auf
die sinnvollste Aufteilung ab, da in der Erklärung nach der
Miete UND der Umlage gefragt wird.

dazu nochmal: wenn X nur zahlungen ca. in höhe der umlagen erhält, kein mitvertrag vorliegt usw., dann liegt hier m.e. keine vermietung vor, sondern eine unentgeltliche überlassung an nahe angehörige

  1. Wie kann X die Fahrtkosten zum Notar, Verkäufer, Bank,
    Immobilie (um zu renovieren), etc. geltend machen? Muss er
    diese dokumentieren?

0,30 cent pro gefahrenen KM - dokumentation grundsätzlich
notwendig

–> Das heißt in diesem konkreten Fall hinsichtlich der
Dokumentation? Muss dokumentiert werden oder nicht? Falls ja,
Auflistung der Fahrten reicht?

ja, auflistung reicht

Vielen Dank. auskas
PS: Eine Ahnung, ob X Belege einreichen muss
(Grunderwerbsteuerbescheid, Rechnung Elektroinstallationen,
Quittung Tapetenkauf)?

bei neuanlage wird das FA in jedem fall die belege sehen wollen - dann vermutlich alle…

Sie werden verstehen, dass ich mir das jetzt nicht alles durchgelesne habe, ich gebe hier nur ein paar Vorschriften bekannt, die der Fragende offenbar noch nicht so ganz kennt:

§ 21 EStG, besonders Absatz 2
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__21.html

Ggf. § 6 Abs. 1 Nr 1a
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html

Richtlinie 21
http://195.243.173.120/persoline/servlet/SearchResul…

BMF-Schreiben vom 08.10.2004
[http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Akt…](http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/BMF Schreiben/Veroffentlichungen zu__Steuerarten/einkommensteuer/107,templateId=raw,property=publicationFile.pdf)

Mit freundlichem Gruß
Oerdiz

…Inder und Oerdiz. Ich soll von X ausrichten, dass er sein Vorhaben zur eigenen Erstellung der ESt-Erklärung zugunsten der Beauftragung eines Steuerberaters aufgeben wird.
Viele Grüße.
auskas