Er erzielt Mieteinnahmen aus 2
Wohneinheiten, wobei davon eine an Eltern X vermietet ist, die
nur eine geringe Miete (man könnte sagen in Höhe der
Nebenkosten) zahlen.
das ist schlecht !
–> schlecht vielleicht im Hinblick auf die Absetzbarkeit von Werbungskosten?! Oder wie ist das gemeint? Ansonsten ist das sehr gut, da X das Haus nicht primär als Anlage- oder Abschreibungsobjekt erworben hat. Man könnte aber auch sagen, die Einnahmen, die X von den Eltern erhält bestehen zu 2/3 aus der Kaltmiete und zu 1/3 aus den Nebenkosten (oder jede andere beliebige Aufteilung). Zumindest ist die Miete geringer als ortsüblich.
Wohneinheit 2 an Fremd vermietet -
übliche Miete. Die 2 Wohneinheiten befinden sich in einem
Doppelhaus, das X 2007 gekauft hat. Es fielen auch Nebenkosten
im Rahmen der Anschaffung an (u. a. Umbaumaßnahmen, um
überhaupt vermieten zu können).
mal in richtung anschaffungsnaher herstellungsaufwand googeln
–> o.k.
- Kann X sämtliche Umbau- und Renovierungskosten (Farben,
Tapeten, Teppiche, Elektroarbeiten, Fenster, Kleinteile, etc.)
als Nebenkosten der Anschaffung (weiß nicht, ob es der
korrekte Begriff ist) als Werbungskosten im Jahr der
Anschaffung absetzen?
nein, nicht sämtliche sondern nur die auf den vermieteten
anteil entfallenden kosten (warum soll die allgemeniheit das
sponsern der eltern mittragen ?) und dann auch o.g.
sachverhalt beachten -
–> Wie gesagt, es sind beide Wohneinheiten vermietet. Der Elternteil ist halt günstiger, als ortsüblich - sonst gibt es keinen Unterschied. Gibt es hier spezielle Vorschriften, wie hoch eine Miete sein muss? Wieviel günstiger darf es sein, so dass auch die Werbungskosten abgesetzt werden können? Gibt es ein Verhältnis, nach dem ein Prozentsatz der Werbungskosten angesetzt werden darf, wenn die Miete zu gering ist? Die „Allgemeinheit“ trägt nicht mehr, als bei jedem anderen, der zuviel Steuern gezahlt hat, da bisher Werbungskosten nicht berücksichtigt werden konnten.
Welche einzelnen (Renovierungs-)Kosten
erhöhen die Anschaffungskosten und können im ersten Jahr voll
als Werbungskosten abgezogen werden?
idr redet man bei schönheitsreparaturen von erhaltungsaufwand
und bei umbaumaßnahmen von herstellungskosten, die nicht
direkt abziehbar sind
–> Beispiel: Umbau der Elektroinstallationen (Zähler, etc.) - das ist nicht direkt abziehbar? Dann nur über die AfA? Grunderwerbsteuer werden doch auch direkt abgezogen und erhöhen zudem die AfA oder täusche ich mich?
- Um klar zu sehen: Ist die Annahme richtig, dass die
Nebenkosten der Anschaffung sowohl als Werbungskosten
angesetzt werden, als auch die AfA durch die Erhöhung der
Anschaffungskosten erhöhen?
nein, ent- oder weder…
–> Das wird X sich doch nicht aussuchen dürfen?
- Wie setzt X die Mieteinnahmen von Eltern X am besten in der
Erklärung an (Miete vs. Umlage), wenn es doch eine Pauschale
ist?
gar nicht, wenn nur umlagen gezahlt werden, handelt es sich
m.e. nicht um einen steuerlich relevanten sachverhalt, sondern
um privatvergnügen
–> Das kann X sich eim besten Willen nicht vorstellen, da es sich um Mieteinnahmen handelt - ob komplett Nebenkosten oder wie oben beschrieben 2/3 Kaltmiete und 1/3 Nebenkosten (oder eben ein anderes Verhältnis) ist doch eigentlich egal. X wird doch diese Einnahme angeben müssen?! Die Frage zielt auf die sinnvollste Aufteilung ab, da in der Erklärung nach der Miete UND der Umlage gefragt wird.
- Wie kann X die Fahrtkosten zum Notar, Verkäufer, Bank,
Immobilie (um zu renovieren), etc. geltend machen? Muss er
diese dokumentieren?
0,30 cent pro gefahrenen KM - dokumentation grundsätzlich
notwendig
–> Das heißt in diesem konkreten Fall hinsichtlich der Dokumentation? Muss dokumentiert werden oder nicht? Falls ja, Auflistung der Fahrten reicht?
p.s.: klassiker, wo die 100 € für den steuerberater VOR dem
erwerb sehr sinnvoll angelegt gewesen wären
–> Das habe ich X auch gesagt - er ist halt ein Dummerchen, und nun können wir die Kartoffeln für ihn aus dem Feuer holen.
gruß inder
Vielen Dank. auskas
PS: Eine Ahnung, ob X Belege einreichen muss (Grunderwerbsteuerbescheid, Rechnung Elektroinstallationen, Quittung Tapetenkauf)?