Hallo,
nein - Dann könnte ja jeder der Vollzeit arbeitet diese Pauschalen geltend machen. Das gilt nur bei der sogenannten Einsatzwechseltätigkeit. (Fernfahrer, Dienstreisen, usw. )
Zitat Wikipedia: " Im Falle einer Einsatzwechseltätigkeit hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte, so dass nur die Abwesenheitsdauer von der Wohnung maßgebend ist … Verpflegungsmehraufwand, auch Auslöse, Auslösung oder Spesen genannt, umfasst die zusätzlichen Kosten, die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann."