Steuererklärung - Verpflegungsaufwand

Hallole,

ich bin ein kleiner Laie auf dem Gebiet der Steuerklärung.

Hier meine Frage:

Ich hab gelesen, dass man den Verpflegungsaufwand absetzen kann wenn man mehr als 8 Stunden „unterwegs“ ist. Gilt das auch, wenn man seine Arbeitsstätte aufsucht und mit An - und Abfahrt mehr als 8 Stunden von daheim weg ist?

LG

hallo,

nein, das gilt nur, wenn du wechselnde einsatztätigkeit hast oder z.b. direkt vor oder direkt nach der arbeit fortbildungen o.ä. besuchst.

saludos, borito

Hallo Dorle1982,
den Verpflegungsaufwand gibt es schon ab 8 Stunden = 6 €. Dies gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die außerhalb ihres festen Arbeitsplatzes (wie Monteure,Kraftfahrer,Vertreter etc.) unterwegs sind.
lg.

Hallo,
nein - Dann könnte ja jeder der Vollzeit arbeitet diese Pauschalen geltend machen. Das gilt nur bei der sogenannten Einsatzwechseltätigkeit. (Fernfahrer, Dienstreisen, usw. )
Zitat Wikipedia: " Im Falle einer Einsatzwechseltätigkeit hat der Arbeitnehmer keine regelmäßige Arbeitsstätte, so dass nur die Abwesenheitsdauer von der Wohnung maßgebend ist … Verpflegungsmehraufwand, auch Auslöse, Auslösung oder Spesen genannt, umfasst die zusätzlichen Kosten, die eine Person deswegen zu tragen hat, weil sie sich aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der regelmäßigen Arbeitsstätte aufhält und sich daher nicht so günstig wie zu Hause verpflegen kann."

Hallo,

theoretisch ja, meines Wissens kommts aber auf die Arbeit an (Einsatzwechseltätigkeit, Dienstreisen, etc).
Ansonsten einfach versuchen, das FA ‚kontrolliert‘ Deine Steuererklärung und streicht, wenn ihm was ‚nicht passt‘.

Viele Grüße

Paola