Steuererklärung - Verpflegungsaufwand

Hallole,

Hier meine Frage:

Ich hab gelesen, dass man den Verpflegungsaufwand gelten machen kann wenn man mehr als 8 Stunden „unterwegs“ ist. Gilt das auch, wenn man seine Arbeitsstätte aufsucht und mit An - und Abfahrt mehr als 8 Stunden von daheim weg ist?

LG

nein, das gilt nur für Dienstreisen u.ä., ansonsten würde das ja jeder Arbeitnehmer haben, der einen 8-Stunden-Job hat!

Lia