Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

Hallo,

bei der Anfertigung meiner Einkommensteuererklärung (Außendienst) bin ich auf folgende Frage gestoßen:

Vom AG habe ich gem. Bescheinigung 2400,- € steuerfreien Verpflegungsmehraufwand erhalten (sämtliche anderen Reisekosten wurden direkt ersetzt).

Muss ich nun diese 2400 € als Werbungskostena ansetzen? Muss ich jede Reise einzeln angeben?

Spezialfrage: In der Regel bekomme ich 96 € Spesen pro Woche (2 x 12€ + 3 x 24€). Allerdings werden 4,80€ pro Nacht abgezogen, wenn Frühstück auf der Rechnung steht (dafür wird das Frühstück aber auch komplett ersetzt). Kann ich nun trotzdem 96 € als Werbungskosten ansetzen?

Danke!

Hallo Hudo_Egon_Balder,
normalerweise kannst du jederzeit den Verpflegungsmehraufwand steuerlich angeben, aber die von Arbeitgeber geleisteten steuerfreien Aufwendungen mußt du davon abziehen.

hallo,

was du vom ag erhalten hast, kannst du wohl schlecht als „kosten“ angeben.
im gegenteil mußt du unter „werbungskosten“ neben deinen aufwendungen angeben, was du vom ag steuerfrei erhalten hast, z.b. eben diese 2400euro.
du mußt dabei nicht jede reise einzeln angeben.

deine frage wg. des frühstücks vertehe ich nicht. wenn du eine verpflegungspauschale bekommst, sind damit alle ausgaben für verpflegung „pauschal abgegolten“, unabhängig von der tatsächlichen höhe.
frühstücks"kosten" i.h.v. euro 4,80 werden i.a. nur dann vom erstattungsbetrag abgezogen, wenn diese auf der hotelrechnung als frühstücksposten aufgeführt werden. das hat aber mit der verpflegungspauschale nichts zu tun.
was ich mir vorstellen kann: dein ag zahlt dir eine verpflegungspauschale gem. der steuerlichen vorgaben. fällt an einem dieser tage, an dem du die volle pauschale bzw. eine pauschale kassierst, in der das frühstück gem. zeitlicher vorgaben inkludiert ist, zieht der ag das frühstück i.h.v. euro 4,80 ab. dann aber darf der ag das frühstück nicht mehr auf der hotelrechnung „abziehen“, also dir belasten. ansonsten müßtest du ja „doppelt“ zahlen.
hoffe, ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt, ansonsten nochmal nachfragen.

saludos, borito

Hallo,
leider kann ich hierzu keine qualifizierte Antwort geben, da ich mit dem Thema nicht auskenne.
Allerdings sagt mir mein gesunder Menschenverstand : Warum sollte man die Spesen noch als Werbungsksoten angeben, wenn man sie doch schon vom Ag erstattet bekommen hat? Dann hat man doch schon keine Kosten mehr gehabt. Natürlich wäre es schön, sowohl vom Ag als auch vom FA Geld zu bekommen, aber ich glaube das geht nicht. - Wie am Anfang aber schon geschrieben: Ich kenne mich damit nicht wirklich aus.
Gruß
U.

Hallo,

Spesen die Du vom AG bekommst, sind keine Werbungskosten, Du hast dadurch ja keine Ausgaben.
Die 2400€ mußt Du angeben, aber es sind ja keine Werbungskosten sondern steuerfreie Verpflegungszuschüsse, die hast Du bekommen, nicht ausgegeben.

Viele Grüße

Paola

Hallo, die erhaltenen 2400 werden mit den von Dir angesetzten Beträgen gegengerechnet!
Gruss Hermann47