Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage zu dem Verpflegungsmehraufwand. In den letzten drei Jahren habe ich berufsbegleitend eine Weiterbildung zum Techniker gemacht und habe daher viermal pro Woche den Abendunterricht besucht. Von Mo. - Do. von 17:30 - 20:45Uhr, anschließend bin in der überwiegenden Zeit des Jahres direkt von der Schule zur Arbeit, um meinen Nachtdienst zu leisten. Somit war ich an der Mehrzahl der Tage von 16:45Uhr bis zur Rückkehr gegen 5:30Uhr in etwa 12h und 45min außer Haus.
Nun habe ich von diesem steuerlich geltmachbaren Verpflegungsmehraufwand gehört, den man meiner Kenntnis nach bei einer Abwesenheit von mehr als 8h erhält, sofern nicht vom Arbeitgeber erstattet. Allerdings laß ich auch teilweise bei meinen Recherchen, dass dies nur Anwendung finden könnte, wenn nicht die tägliche gleiche Arbeitsstätte besucht wurde?!
Daher die Frage, ob es in meinem Fall anwendbar wäre, obwohl sich sowohl mein Arbeits- und Weiterbildungsplatz nicht verändert hat und in welcher Höhe ich es bei der Abwesenheitsdauer geltend machen könnte?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß
Michael