Steuererklärung Verpflegungsmehraufwand

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine Frage zu dem Verpflegungsmehraufwand. In den letzten drei Jahren habe ich berufsbegleitend eine Weiterbildung zum Techniker gemacht und habe daher viermal pro Woche den Abendunterricht besucht. Von Mo. - Do. von 17:30 - 20:45Uhr, anschließend bin in der überwiegenden Zeit des Jahres direkt von der Schule zur Arbeit, um meinen Nachtdienst zu leisten. Somit war ich an der Mehrzahl der Tage von 16:45Uhr bis zur Rückkehr gegen 5:30Uhr in etwa 12h und 45min außer Haus.
Nun habe ich von diesem steuerlich geltmachbaren Verpflegungsmehraufwand gehört, den man meiner Kenntnis nach bei einer Abwesenheit von mehr als 8h erhält, sofern nicht vom Arbeitgeber erstattet. Allerdings laß ich auch teilweise bei meinen Recherchen, dass dies nur Anwendung finden könnte, wenn nicht die tägliche gleiche Arbeitsstätte besucht wurde?!

Daher die Frage, ob es in meinem Fall anwendbar wäre, obwohl sich sowohl mein Arbeits- und Weiterbildungsplatz nicht verändert hat und in welcher Höhe ich es bei der Abwesenheitsdauer geltend machen könnte?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Michael

hallo,

meines wissens und meiner erfahrung nach machbar, sofern sich schule/weiterbildung unmittelbar an arbeit bzw. umgekehrt anschließt.
in diesem falle sind die steuergesetzlich festgelegten pauschalen (

Hallo!
Ich kann auch nicht viel dazu sagen, aber wenn Du Deinen Lohnsteuerjahresausgleich machst, erhälst Du doch auch eine Beschreibung dazu. Da mußt Du mal nachlesen. Auf alle Fälle gehört das dort mit rein. Wenn das falsch ist, dann streichen die das und benachrichtigen Dich.

Hallo Michel,

den Verpflegungsmerhaufwand gibt es schon, du mußt nur die Gesamttage eintragen, wo du mehr als 12 Stunden außer Haus warst. Den genauen Betrag weiß ich nicht, aber im Elster-online programm kannst dies gleich überprüfen.

Hallo,
leider kann ich die Frage nicht vollständig beantworten, aber folgendes: Zur Berechnung des Verpflegungsmehraufwandes gilt als Basis: 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Des Weiteren gilt dieser für Dienstreisen. Ich weiß leider nicht, ob der auch analog bei Fortbildungen angesetzt werden kann.

Vielleicht gibt es da aktuellere „Experten“.

Viel Erfolg.

sorry ich hab keinen plan ich bin wohl doch nicht so ein experte…

viel erfolg