Steuererklärung - Vertragsstrafen als Einkünfte?

Hallo,
unser Bauträger hat den Aufzug im Wohnhaus nicht rechtzeitig fertiggestellt und musste eine vertraglich vereinbarte Strafzahlung an uns leisten.
Muss man diese Zahlung als Einkünfte bei der Einkommenssteuererklärung (2010) angeben? Wo? Unter „Sonstige Einkünfte“?
Vielen Dank für die Hilfe!

Wenn Sie als Vertragspartner Gewerbetreibender sind, wäre das ein Betriebseinnahme. Wenn Sie Privatperson oder Eigentümergemeinschaft (nach bürgerlichem Recht) sind, fällt eine solche Zahlung m.E. in keine Einkunftsart.

Die sonstigen Einkünfte werden zwar nicht abschließend im Gesetz erläutert, es heißt aber: Insbesondere private Veräußerungsgeschäfte oder gelegentliche Vermittlungen. Eine Vertragsstrafe würde ich wie Schmerzensgeld einordnen. Und das fällt auch in keine Einkunftsart.

Sorry da kann ich leider nicht helfen:frowning:((((((((

Hallo,
nein, ich würde diese Strafzahlung als Minderung bei der Immobilienerstellung eingliedern und nicht als Einkünfte. Sonst müssten Sie ja auch jegliche Rabatte, die Sie unterjährig erhalten bei z.B. Discountern, Möbelgeschäften etc. als Einkünfte deklarieren.

MfG
Zeichevadda