Hallo.
Ein Angestellter mit einer Eigentumswohnung füllt zum Jahresende für die Steuererklärung den Mantelbogen und die Anlage N aus. Durch den Kauf einer Eigentumswohnung erhält er zum Jahresende eine Verwaltungsabrechnung vom Verwalter der Eigentümergemeinschaft. Darauf ist vermerkt: „Zusätzliche Angaben für die Steuererklärung: anteilige Rücklagenverbräuche, anteilige Kapitalerträge, anteilige einbehalt. Zinsabschlagsteuer, anteilige einbehalt. Solidaritätszuschlag, anteilige Rücklagen“.
Wo und wie können diese 5 Posten in der Steuererklärung eingetragen werden?
Kann die Verwaltervergütung sowie anteilige Kontoführungsspesen der Gemeinschaftskonten als Werbungskosten eingetragen werden?
Grüße,
Chrisd