Da die Steuererklärung dieses Jahr ziemlich aufwendig war sollte ein Lohnsteuerverein diese machen. Dieser hat die Lohnsteuererklärung gleich an das Finanzamt geschickt. Diese scheint aber falsch zu sein, da Software und Arbeitskollegen (Gleiche 1/2jährige Fortbildung) mehr Rückerstattung bekommen haben. Kann man diese Steuererklärung anfechten??
erstens sollte der Sachverhalt geklärt werden. „Mehr oder weniger Rückerstattung“ ist kein geeignetes Kriterium - entscheidend ist, ob die Werbungskosten in zutreffender Höhe erklärt und veranlagt worden sind.
Zweitens kann der Steuerpflichtige gegen einen ESt-Bescheid Einspruch erheben, solange die Rechtsbehelfsfrist (ein Monat nach Bekanntgabe) noch nicht verstrichen ist. Ob er diesen selbst führt oder durch dazu befugte Dritte führen lässt, ist ihm überlassen.
Drittens kann man sich dann, wenn erstmal die zutreffende Steuerfestsetzung gerettet ist (falls sie denn überhaupt falsch war) um die Frage kümmern, was genau in der Vereinssatzung zu dem Thema steht.
dat Ding heißt Einkommensteuererklärung, und man kann innerhalb eines Monats nach Ergehen des betreffenden Einkommensteuerbescheids Einspruch gegen diesen einlegen oder Änderungsantrag stellen.
Man sollte diesen aber mit eigenen Sachverhalten begründen können, die falsch berücksichtigt wurden. Der Einwand, dass Kollegen, deren steuerliche Verhältnisse insgesamt ganz anders liegen können, mehr rausbekommen haben, verspricht keinen Erfolg.
Evtl. übernimmt auch der Lohnsteuerhilfeverein die Überprüfung des Bescheids. Wichtig ist auf jeden Fall, dass dieser alle wichtigen Daten auch wirlich vorliegen hat.
nix für ungut, aber dieses „Argument“, der Kollege bei dem „alles“ gleich sei, bekommt viel mehr zurück als ich, verfolgt mich nun seit 20 Jahren.
Schaut man sich die Dinge genauer an, so stellt man immer wieder erstaunt fest, dass gar nix gleich ist.
Da die Steuererklärung dieses Jahr ziemlich aufwendig war
sollte ein Lohnsteuerverein diese machen. Dieser hat die
Lohnsteuererklärung gleich an das Finanzamt geschickt. Diese
scheint aber falsch zu sein, da Software und Arbeitskollegen
(Gleiche 1/2jährige Fortbildung) mehr Rückerstattung bekommen
haben. Kann man diese Steuererklärung anfechten??
da hat der Kollege wohl mehr Werbungskosten gehabt.