Steuererklärung: Vorsorgeaufwand

Hello Steuerexperten,

ich mache seit Jahren unsere Steuererklärung und habe gestern mit der 2009er angefangen. Es gibt jetzt die neue „Anlage Vorsorgeaufwand“, die mich leider durcheinander bringt…

Konkret geht es um Krankenkassebeiträge. Es wurde viel in der Presse drüber geschrieben, dass man ab 2010 die KK-Beiträge komplett absetzen kann. Das gilt nicht für die St.-Erklärung für 2009, das ist mir schon klar, aber ich verstehe nicht, wieso man in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ (Nr. 13-15) die ganzen „Ges. Kranken- & Pflegevers.“, „Krankenversicherungen“ sowie „Pflegeversicherungen“ einzeln eingeben kann.

Laut Elster Prog.: Geben Sie hier die von Ihnen gezahlten Beiträge zu freiwilligen Angestelltenversicherungen, Krankenversicherungen ( soweit nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung enthalten ), Unfall-, Renten- und Haftpflichtversicherungen an.

…aber die KK-Beiträge sind doch im „Arbeitnehmeranteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag“ (Lohnst-Karte. Nr. 25) schon drin, oder habe ich das falsch verstanden?

Das FA hat jetzt zu, sonst hätte ich dort anrufen können. :smile:

Ich erwarte nicht, dass jemand meine Steuererklärung für mich übernimmt! Für eine kleine Erklärung wäre ich aber sehr dankbar.

Vielen Dank im Voraus,
MacD

aber ich verstehe nicht,
wieso man in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ (Nr. 13-15) die
ganzen „Ges. Kranken- & Pflegevers.“, „Krankenversicherungen“
sowie „Pflegeversicherungen“ einzeln eingeben kann.

Neu in 2010 ist, dass man die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung jetzt komplett absetzen kann. In 2009 konnte man sie nur bis zu einer Höchstgrenze absetzen, dazu müssen die Beiträge aber auch angegeben werden.

Laut Elster Prog.: Geben Sie hier die von Ihnen gezahlten
Beiträge zu freiwilligen Angestelltenversicherungen,
Krankenversicherungen (soweit nicht auf der
Lohnsteuerbescheinigung enthalten
), Unfall-, Renten- und
Haftpflichtversicherungen an.

…aber die KK-Beiträge sind doch im „Arbeitnehmeranteil am
Gesamtsozialversicherungsbeitrag“ (Lohnst-Karte. Nr. 25) schon
drin, oder habe ich das falsch verstanden?

Ja, aber nur wenn man pflichtversichert ist. Gibt ja auch Leute, die freiwillig gesetzlich oder privat versichert sind.

Vielen Dank! - owT
owT