Steuererklärung vs. Pauschale des AG

Moin,

angenommen eine Person arbeitet in einen größeren Betrieb mit mehreren Niederlassungen als normaler Mitaarbeiter, der im Bedarfsfall in anderen Niederlassungen aushilft. Wenn dies nicht notwendig ist, ist eine bestimmte Niederlassung seine „Regelarbeitsstelle“.
Wenn es zu einem Einsatz in einer anderen Niederlassung kommt, erstattet der Arbeitgeber die „Reisekosten“ komplett von der Wohnadresse des Arbeitnehmers. Beim regulären Einsatz erfolgt keine Erstattung.
Wenn der Arbeitnehmer jetzt seine Steuererklärung macht, wie ist dann zu verfahren? Kann er nur die Fahrten zur „Regelarbeitsstelle“ zur Abrechnung angeben, oder kann er auch alle anderen (eig. schon vom Arbeitgeber erstatteten) Fahrten abrechnen? Steht die AG-seitige Erstattung also in irgendeinen Zusammenhang zur Steuererklärung?

Vielen Dank für eure Anregungen! :smile:

Cheers Topper

Hallo,

alles, was man vom AG steuerfrei erstattet bekommt, darf man NICHT nochmal als Werbungskosten absetzen!! Das wäre Betrug und da der AG diese Ausgaben auch aufzeichnen muss, wird das bald rauskommen.

Lia

Mensch, das war schnell, herzlichen Dank! :smile:

alles, was man vom AG steuerfrei erstattet bekommt, darf man
NICHT nochmal als Werbungskosten absetzen!! Das wäre Betrug
und da der AG diese Ausgaben auch aufzeichnen muß, wird das
bald rauskommen.

Quatsch.

Natürlich sind die Kosten als Werbungskosten anzusetzen und zwar in der Höhe, wie man sie ohne Arbeitgebererstattung hätte absetzen können.

Es sind dann die Erstattungen davon abzusetzen, so daß sich nur ggf. eine Differenz steuermindernd auswirkt.

Warum gibt es sonst die Felder wie sinngemäß „Arbeitgebererstattungen“ u. ä. in der Einkommensteuererklärung?

Beispielsweise müssen die Erstattungen des Arbeitgebers für Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte auf der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt werden. Setzt man sie dann nicht als Werbungskosten an, müssen sie als sonstige Zahlungen (nach-) versteuert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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