Moin,
angenommen eine Person arbeitet in einen größeren Betrieb mit mehreren Niederlassungen als normaler Mitaarbeiter, der im Bedarfsfall in anderen Niederlassungen aushilft. Wenn dies nicht notwendig ist, ist eine bestimmte Niederlassung seine „Regelarbeitsstelle“.
Wenn es zu einem Einsatz in einer anderen Niederlassung kommt, erstattet der Arbeitgeber die „Reisekosten“ komplett von der Wohnadresse des Arbeitnehmers. Beim regulären Einsatz erfolgt keine Erstattung.
Wenn der Arbeitnehmer jetzt seine Steuererklärung macht, wie ist dann zu verfahren? Kann er nur die Fahrten zur „Regelarbeitsstelle“ zur Abrechnung angeben, oder kann er auch alle anderen (eig. schon vom Arbeitgeber erstatteten) Fahrten abrechnen? Steht die AG-seitige Erstattung also in irgendeinen Zusammenhang zur Steuererklärung?
Vielen Dank für eure Anregungen!
Cheers Topper