ich habe 2008 noch ein halbes Jahr steuerfreies Elterngeld erhalten und ansonsten keine Einkünfte gehabt, lediglich Euro 3000 Weihnachtsgeld. Laut Finanzamt muss ich trotzdem eine Steuererklärung abgeben. Meine Frage ist nun, ob ich mir die Mühe machen muss, bei einem „Jahreseinkommen von Euro 3000“ meine gesamten Ausgaben aufzulisten. Denn wo keine Steuer gezahlt wurde, kann doch auch keine erstattet werden, oder.
Ganz lieben Dank für Ihre Hilfe!
es kann theoretisch auch zu einer Nachzahlung kommen, insbesondere dann, wenn Lohnersatzleistungen wie Elterngeld gewährt werden. Daher auch die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. In diesem Fall ist aber auf Grund der geringen Gesamteinkünfte nicht mit einer Zahlung zu rechnen. EUR 920,00 Arbeitnehmer-Pauschbetrag werden im übrigen ohnehin - auch ohne Angabe von Ausgaben - als Abzugsbetrag gewährt.
einfach die einkünfte wie gewohnt erklären. Ausgaben kannst du dir sparen, da die pauschlaen in diesem fall hoch genug sind, so das in der tat keine steuern anfallen.