Steuererklärung, wann abgeben?

Guten Morgen!

Nehmen wir an, man hat am 1. Januar 2012 seinen ersten Job angetreten und hat vorher studiert und promoviert, dann wäre die erste Steuererklärung doch 2013 fällig, wenn ich mich nicht irre.

Wenn man nun allerdings gewisse Werbungskosten geltend machen möchte,z.b. die für die Promotion und die fürs Erststudium (ich weiß es wurde gekippt vom Gesetzgeber, aber dagegen sollen ja ein paar Klagen laufen, also wäre es sinnvoll, diese Kosten geltend zu machen und auf eine Ablehnung des Finanzamtes mit einem Widerspruch zu reagieren --> abwarten was dann passiert), müsste man dann nicht, um einen Verlustvortrag für dieses Jahr zu erreichen, von allen Jahren vorher rückwirkend noch Steuererklärungen machen, oder wird das erst 2013 aktuell, wenn ich überhaupt meine „richtige“ Steuererklärung machen möchte?

Vielen Dank!

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass eine Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abgegeben werden muss. Für das Jahr 2011 also bis zum 31.05.2012. Arbeitet man mit einem Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 31.12. des Folgejahres. Dies gilt wenn man verpfichtet ist eine Erklärung abzugeben. Ist man nicht verpfichtet kann man auch noch später (bis zu 4 Jahre) die Erklärung abgeben.

Was den Verlustvortrag anbelangt wird sich das Erststudium nicht auswirken. Nach dem Ausbildungskosten als vorgezogene Werbungskosten abgelehnt wurden, bleibt lediglich der Abzug als Sonderausgaben. Für den Verlustvortrag ist der Gesamtbetrag der Einkünfte relevant. Ist dieser negativ wird der Verlust vorgetragen. Die Sonderausgaben werden jedoch erst später in der Berechnung berücksichtigt und wirken sich daher nicht aus. Daher ja der Versuch die Ausbildungskosten anders abzusetzen :wink:

Ob es Sinn macht eine Erklärung für die Vorjahre abzugeben, hängt von den allgemeinen Umständen ab. Wurde keine Tätigkeit auf Lohnsteuerkarte ausgeübt, wird es wahrscheinlich keinen Sinn machen.

Ob es überhaupt Sinn macht die Erklärung zu erstellen, muss man auch erst durchrechnen. Wenn der Arbeitgeben keinen Fehler gemacht hat, man keine erhöten Werbungskosten (Fahrtkosten, Fachliteratur…) von mehr als 1.000€ hat und keine anderen Einkünfte oder eben Sonderausgaben hat, wird die Erklärung nahezu ergebnislos sein. Um dies zu klären macht es meistens Sinn, sich beim ersten Mal mit einem Fachmann zusammenzusetzen.

Liebe Grüße,
Lorraine

Hallo,
Wenn Sie es mit dem Verlustvortrag versuchen möchten, müssen Sie für 2011 bereits eine Erklärung mit den Unkosten abgeben, damit diese als Verlust festgestellt werden können.
Gruß

GuMo,
korrekt!

Genauso muss es gemacht werden…bißchen Arbeit, aber wird sich lohnen!

Viel Glück

Hallo!

Soweit ich informiert bin wurde das Ganze durch eine Bundestagsentscheidung im Herbst letzten Jahres wieder gekippt und es sind weiterhin nur Sonderausgaben in Abzug zu bringen.

Es sei denn: Das Studium ist Ausbildungsbegleitend oder ein Zweitstudium (nach abgeschlossener Erstausbildung)…

Liebe Grüsse!

Hallo,
es ist richtig, dass „der Gesetzgeber“ von Werbungskosten anlässlich der Erstausbildung nichts wissen will.

Entsprechend ergeben sich auch die weiteren Fragen, ob man anlässlich der ersten Steuererklärung alle Kosten, die einem vor der beruflichen Einkünfteerzielung dafür entstanden sind, auch aus älteren Jahren geltend machen kann.

Um keinen Rechtsverlust von vornherein zu erleiden, würde ich also für jedes Jahr der Ausbildung die Steuererklärungen mit den entsprechenden Werbungskosten abgeben und dann, wenn das Finanzamt darüber negativ (also Nichtveranlagung) entscheidet, gegen diesen Verwaltungsakt Einspruch einlegen und gem. § 363 AO das Ruhen des Verfahrens beantragen, bis höchstrichterlich über die bereits laufenden Rechtsmittel entschieden ist. Sollte das FA diese Einsprüche gleichwohl zurückweisen, würde man „nur“ gegen die Nichtgewährung der Aussetzung klagen müssen.

Für den Zeitraum der ersten Ausbildung Uni-Erst-Abschluss) halte ich die Chancen nicht für sehr hoch, auch wenn ich privat das anders sehe, aber für den Zeitraum der Promotion sollte es kein Problem geben.

Viel Erfolg
wünscht Ihnen

Wolfgang

Hi,
Werbungskosten geltend zu machen, macht nur wirklich Sinn, wenn dagegen auch Einnahmen stehen von denen diese Kosten abgezogen werden.
Einen Verlustvortrag gibt es meines Wissens bei Privatpersonen nicht, zumindest nicht in der Form, dass dies im Folgejahr verrechnet werden würde.

Grüsse

Hallo,
ich weiß das leider auch nicht so genau, aber ich glaube das die erste
Steuererklärung 2013 zählt.

Lieber Mosurft,

keine Ahnung, ob das geht.
Als Unternehmer habe ich das auch gemacht, da hatte ich die ersten
Jahre Verluste, aber es war klar, denn ich hatte ein Gewerbe angemeldet.
Vielleicht hatten Sie doch während des Studiums als Jobber Einkünfte, die Sie doch versteuern müssen, dann würde ich in jedem Fall eine Einkommensteuererklärung nachholen.

Die aktuelle Rechtsprechung kenne ich diesbezüglich nicht.

Beste Grüße
Lambertobruno

Hallo,

zu diesem Thema hab ich leider keinen Rat parat.

Bitte weiter Fragen, viel Glück!

Hallo Mosurft,

was du schreibst trifft auf jeden Fall für Unternehmen zu. Auch für Angestellte kann man zurückliegende WK geltend machen, aber hier hört mein Wissen auf, denn ich weiß nicht, ob das im vorangegangenen Jahr geschehen muss oder in dem Jahr, in dem man die ersten Einünfte hat.

Tut mir leid, ich kann dir da nicht weiterhelfen.

Viele Grüße
Sebastian

Hallo, ja lieber Erklärungen machen und die Verluste feststellen lassen bzw. gegen die wahrscheinliche Ablehnung der Verlustfeststellung Einspruch einlegen und auf die anhängigen Verfahren zu diesem Thema hinweisen. Damit würde der Einspruch ruhen bis zur Entscheidung der Gerichte. Machen kann man momentan noch die Erklärungen ab 2008.
Schönen Abend noch wünscht P.D.

Hallo,

nicht jeder der arbeitet ist auch verpflichtet eine Steuererkl. abzugeben.
Wenn man einen Verlustvortrag für die Kosten erwirken will, die während der Studienzeit angefallen sind, dann muss man für die jeweiligen Jahre eine Steuererkl. abgeben. Das ist rückwirkend noch bis 2008 möglich.
Die Chance ist allerdings eher gering einen Verlustvortrag zu erhalten, da die Gesetzeslage nicht so gut aussieht. Den Widerspruch könnte man noch machen, aber eine Klage würde ich nocht mehr riskieren.
Also, viel Glück - manchmal klappt es ja.

Gruß Andras