Steuererklärung Wechsel der Meldeadresse

Ich hätte mal ein paar kurze hypothetische Fragen zu einer Steuererklärung. :smiley:

Man stelle sich vor man ist noch Student habe aber schon ein Gewerbe angemeldet um schonmal in seinem hoffentlich zukünftigen Job den ein oder anderen Auftrag annehmen und erledigen zu können, da es in dem Gewerbe meist nur auf Rechnung läuft bzw. man als Freelancer arbeitet.
Jetzt bin ist man im Laufe des letzten Jahres in eine andere Stadt umgezogen mit seinem Erstwohnsitz. Habe den Zweitwohnsitz aber an seiner alten Adresse angegeben. Unter dieser Adresse ist auch noch das Gewerbe angemeldet (seit gut zwei Jahren).
Wie müsste man das jetzt mit der Steuererklärung machen. Würde es reicht diese beim Finanzamt in der Stadt zu machen in der auch das Gewerbe gemeldet ist, also beim (seit Mitte 2010) 2. Wohnsitz? Oder müsste man in der neuen Stadt auch eine Steuererklärung abgeben?
Die Einnahmen die mit dem Gewerbe erziehlt werden sind noch unter den Steuergrenzen, so das man wohl nichts zahlen muss.Wie würde man es also richtig machen?

Des weiteren habe gäbe es noch als Reserve oder für nötige gewerbliche Anschaffungen ein Tagesgeldkonto auf dem etwas Geld liegt. Hierrauf gab es aber keine Zinsen im letzten Jahr, da unter dem zinsfähigen Betrag der Bank. Müsste man das auch im Steuerformular in irgendeiner Weise angeben? (Das Geld wurde in 2010 nicht bewegt , oder angerührt oder der gleichen.) Wenn ja, wo genau?

Vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag wie hier vor zu gehen wäre. :smile:
Ich danke euch vielmals.

Grüße
Mike

Jetzt ist man im Laufe des letzten Jahres in eine andere
Stadt umgezogen mit seinem Erstwohnsitz. Habe den
Zweitwohnsitz aber an seiner alten Adresse angegeben. Unter
dieser Adresse ist auch noch das Gewerbe angemeldet (seit gut
zwei Jahren).
Wie müßte man das jetzt mit der Steuererklärung machen. Würde
es reicht diese beim Finanzamt in der Stadt zu machen in der
auch das Gewerbe gemeldet ist, also beim (seit Mitte 2010) 2.
Wohnsitz? Oder müßte man in der neuen Stadt auch eine
Steuererklärung abgeben?

Nein, die Einkommensteuererklärung wird vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Finanzamt bearbeitet. Falls das Gewerbe im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes ist, wird der Gewinn dessen gesondert festgestellt, muß also dort erklärt werden (GuE-Erklärung, GewSt, ggf. USt)

Des weiteren habe gäbe es noch als Reserve oder für nötige
gewerbliche Anschaffungen ein Tagesgeldkonto, auf dem etwas
Geld liegt. Hierauf gab es aber keine Zinsen im letzten Jahr,
da unter dem zinsfähigen Betrag der Bank. Müßte man das auch
im Steuerformular in irgendeiner Weise angeben?
(Das Geld
wurde in 2010 nicht bewegt , oder angerührt oder der
gleichen.) Wenn ja, wo genau?

Nein.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Jetzt ist man im Laufe des letzten Jahres in eine andere
Stadt umgezogen mit seinem Erstwohnsitz. Habe den
Zweitwohnsitz aber an seiner alten Adresse angegeben. Unter
dieser Adresse ist auch noch das Gewerbe angemeldet (seit gut
zwei Jahren).
Wie müßte man das jetzt mit der Steuererklärung machen. Würde
es reicht diese beim Finanzamt in der Stadt zu machen in der
auch das Gewerbe gemeldet ist, also beim (seit Mitte 2010) 2.
Wohnsitz? Oder müßte man in der neuen Stadt auch eine
Steuererklärung abgeben?

Nein, die Einkommensteuererklärung wird vom für den
Hauptwohnsitz zuständigen Finanzamt bearbeitet. Falls das
Gewerbe im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes
ist, wird der Gewinn dessen gesondert festgestellt, muß also
dort erklärt werden (GuE-Erklärung, GewSt, ggf. USt)

Okay, und die Einkommenssteuererklärung müsste man dann beim für den neuen Hauptwohnsitz zuständigen Finanzamt machen, richtig? Da wäre es auch egal das man Mitte 2010 bereits umgezogen ist? Bräuchte man da eine weitere Steuernummer (vom neuen Finanzamt)? Denn die bisherige wäre ja nun vom alten (jetzt zweit-) Wohnsitzt und Gewerbesitz.

Beste Grüße
Mike