Ich hätte mal ein paar kurze hypothetische Fragen zu einer Steuererklärung.
Man stelle sich vor man ist noch Student habe aber schon ein Gewerbe angemeldet um schonmal in seinem hoffentlich zukünftigen Job den ein oder anderen Auftrag annehmen und erledigen zu können, da es in dem Gewerbe meist nur auf Rechnung läuft bzw. man als Freelancer arbeitet.
Jetzt bin ist man im Laufe des letzten Jahres in eine andere Stadt umgezogen mit seinem Erstwohnsitz. Habe den Zweitwohnsitz aber an seiner alten Adresse angegeben. Unter dieser Adresse ist auch noch das Gewerbe angemeldet (seit gut zwei Jahren).
Wie müsste man das jetzt mit der Steuererklärung machen. Würde es reicht diese beim Finanzamt in der Stadt zu machen in der auch das Gewerbe gemeldet ist, also beim (seit Mitte 2010) 2. Wohnsitz? Oder müsste man in der neuen Stadt auch eine Steuererklärung abgeben?
Die Einnahmen die mit dem Gewerbe erziehlt werden sind noch unter den Steuergrenzen, so das man wohl nichts zahlen muss.Wie würde man es also richtig machen?
Des weiteren habe gäbe es noch als Reserve oder für nötige gewerbliche Anschaffungen ein Tagesgeldkonto auf dem etwas Geld liegt. Hierrauf gab es aber keine Zinsen im letzten Jahr, da unter dem zinsfähigen Betrag der Bank. Müsste man das auch im Steuerformular in irgendeiner Weise angeben? (Das Geld wurde in 2010 nicht bewegt , oder angerührt oder der gleichen.) Wenn ja, wo genau?
Vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag wie hier vor zu gehen wäre.
Ich danke euch vielmals.
Grüße
Mike