Steuererklärung/Werbungskosten

Hallo lieber Experte,

ich habe eine steuerrechtliche Frage und hoffe dass du mir weiterhelfen kannst.

Ausgangssituation:
Meine Freundin und ich werden dieses Jahr noch heiraten. Sie studiert und hat kein Einkommen. Ich bin Angestellt und habe ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 40 T€ (Jahr).

Frage 1:
Wir werden nächstes JAhr dann eine gemeinsame Steurerklärung abgeben. Darf meine Frau dann auch Werbungskosten (ins. Fahrten zur Uni) ansetzen auch wenn Sie kein eigenes Einkommen hat, so dass ihre Werbungskosten letztendlich mein zu versteuerndes Einkommen verringert?

Frage 2:
Unabhängig von der obigen Fragestellung. Ich habe ein Firmenwagen (1% Regel). Darf ich trotzdem die Pendlerpauschale ansetzen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank schonmal im Voraus!

Gruß
Daniel

tschuldigung, bin gerade in Urlaub

Beide Antworten: JA! Zwar hat deine Freundin nach derzeitiger Rechtssicht der Fin-Verwaltung keine Werbungskosten sondern bis 4.000,-- Sonderausgaben, aber das ist ja auch was. Und der Firmenwagen wird ja versteuert. Das ist wie wenn du mehr Gehalt bekommst aber für den Firmenwagen wieder ausgibst. Du kannst also die Pendlerpauschale ansetzen.

Gruß Wolfgang

Hallo lieber Experte,

ich habe eine steuerrechtliche Frage und hoffe dass du mir
weiterhelfen kannst.

Ausgangssituation:
Meine Freundin und ich werden dieses Jahr noch heiraten. Sie
studiert und hat kein Einkommen. Ich bin Angestellt und habe
ein Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit in Höhe von 40
T€ (Jahr).

Frage 1:
Wir werden nächstes JAhr dann eine gemeinsame Steurerklärung
abgeben. Darf meine Frau dann auch Werbungskosten (ins.
Fahrten zur Uni) ansetzen auch wenn Sie kein eigenes Einkommen
hat, so dass ihre Werbungskosten letztendlich mein zu
versteuerndes Einkommen verringert?..ja als Berufsausbildungskosten

Frage 2:
Unabhängig von der obigen Fragestellung. Ich habe ein
Firmenwagen (1% Regel). Darf ich trotzdem die Pendlerpauschale
ansetzen?..ja
Gruß
Frank

Hallo schönen Sonntag,
leider bin ich in Spanien tätig und kann hierauf keine Antwort geben, im deutschen Steuerrecht kenne ich mich nur in Erbfällen etwas aus.
Bitte lieber diesbezüglich einen Experten in Deutschland konsultieren. Trotzdem noch ein schönes Wochenende.
LG
E. Janzen

  1. Ja das ist möglich.
    das sind vorweggenommene Werbungskosten, die der Einkunftserzielungsabsicht dienen.
    Deine Freundin wird dann negative Einkünfte haben, die dein zu verst. Eink. mindern.

2
Ja kannst du
Die 1% Regel wird von deinem Arbeitgeber auf die Lohnsteuerkarte gesetzt.
Heißt du bezahlst darauf Steuern.
Die Pendlerpauschale kann man trotzdem ansetzen.

Hi Daniel,
Werbungskosten können nur geltend gemacht werden, wenn in dieser Einkunftsart auch Einnnahmen erzielt werden. Das heißt, wenn deine zukünftige Frau Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt hat, kann Sie auch Webungskosten oder die Werbungskostenpauschale geltend machen, wenn allerdings nicht, dann auch nicht.
Zu deiner Frage zwei: Da du deinen Dienst/Firmenwagen über die 1% Regel versteuerst, kannst du natürlich die Fahrten Wohnung-Arbeitststätte über die Pendlerpauschale ansetzen. Hierbei solltest du aber unbedingt prüfen, ob du nicht besser beraten bist von der 1% Regel auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer umszusteigen. Deshalb wäre es mehr als sinnvoll ein Fahrtenbuch zu führen und am Jahresende einfach mal beide Alternativen gegenzurechen.
Zudem, ist es wichtig im Jahr der Eheschliessung die richtige Veranlagunsart zu wählen, ob getrennt, zusammen oder die besondere Veranlagungsform im Jahr der Eheschliessung. Das heißt hier müsstest du für die Erklärung 2011 insgesamt vier Erklärungen rechnen um die für euch die günstigste Alternative zu finden.
Wenn du möchtest, kann ich dir dies auch gern abnehmen. Der Preis hierfür wären ca. 123,00 EUR. Bei Interesse würde ich mich über deinen Anruf unter 0175/5877707 freuen.

Viele Grüße

Mirko

Hallo,

Frage 1:
Wir werden nächstes JAhr dann eine gemeinsame Steurerklärung
abgeben. Darf meine Frau dann auch Werbungskosten (ins.
Fahrten zur Uni) ansetzen auch wenn Sie kein eigenes Einkommen
hat, so dass ihre Werbungskosten letztendlich mein zu
versteuerndes Einkommen verringert?:

Ja, aber nicht als Werbungskosten, sondern als Sonderausgaben bei den Berufsausbildungskosten.

Frage 2:
Unabhängig von der obigen Fragestellung. Ich habe ein
Firmenwagen (1% Regel). Darf ich trotzdem die Pendlerpauschale ansetzen?:

Wenn das Fahrzeug über die Gehaltsabrechnung regulär versteuert wird und die Fahrten auch tatsächlich durchgeführt werden, dann ist ein Ansatz mit 180 Tagen im Jahr möglich.

Gruß
Lawrence

Hallo lieber Blaufuchs,
gerne antworte ich auf die Fragen:
zuu 1:
Was hat denn Deine Freunding nach dem Abi gemacht? hast sie da eine abgschlossene Berufsausbildung und dann studiert? Wenn ja dann Werbungskosten,
Wenn gleich nach dem Abi studiert keine Werbungskosten sondern Sonderausgaben ( max 4.000,00 €) Beides kann aber bei der Zusammenveranlagubng abgezogen werden.

Frage 2 ja es ist egal was für ein fahrzeug benutzt wird, nur bei Familienheimfahrten gibt es keinen Abzug
Lieber Gruß
Jo1702

Frage 1:
Wir werden nächstes JAhr dann eine gemeinsame Steurerklärung
abgeben. Darf meine Frau dann auch Werbungskosten (ins.
Fahrten zur Uni) ansetzen auch wenn Sie kein eigenes Einkommen
hat, so dass ihre Werbungskosten letztendlich mein zu
versteuerndes Einkommen verringert?

Frage 2:
Unabhängig von der obigen Fragestellung. Ich habe ein
Firmenwagen (1% Regel). Darf ich trotzdem die Pendlerpauschale
ansetzen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank
schonmal im Voraus!

Gruß
Daniel