eine Frau muss nach X Jahren gemeinsamer Steuererklärung durch Steuerberater ihres Mannes nun die Einkommenssteuer-Erklärung für 2011 selbst einreichen. weil ihr Mann Anlage U eingereicht hat, weil er ihr in 2011 Unterhalt gezahlt hat.
Das „Einkommen“ der Frau bestand aus:
Unterhalt, Kindsunterhalt, Kindergeld und Wohngeld
und aufgrund Wohngeld hatte sie Bildung und Teilhabe für das Kind erhalten (Mittagsessen, Schulbücher etc.)
Die Frau hat keinen Plan, welche Formulare sie wie ausfüllen muss und fühlt sich total überfordert. Einen Steuerberater kann sie sich nicht leisten, ein Lohnst-Hilfeverein gibt es bei ihr nicht.
Steuererklärung wg. Erhalt Unterhalt o. Einkom
Guten Tag,
trotz der Polemik eine Antwort: Im Osten der Republik, sozusagen am A der Welt und 134 km sind schon arg weit, wenn der Frau mit:
„Fülle bei Nr. 23 a und 35c Dies und Das aus und schreibe in Bogen XYZ folgendes …“ geholfen ist.
ich würde den alten gemeinsamen Steuerberater fragen, denn der hat das ja „verschuldet“. Bin gespannt, ob der sich weigert. Denn die Ex könnte dem Abzug auch widersprechen.