Steuererklärung wie

hallo

ich würd gern meine Steuer Erklärung machen
hab da nur noch eine Frage.
ich musste im Juni bis Dezember in eine andere
Filiale zum aushelfen was 50 Kilometer von mir
weg war. bin auch in diesem Zeitraum in eine
andere gehsltsgruppe eingestuft worden, das ich
mehr verdient habe.bin auch auf diese Filiale
gelaufen. am 1.Dez war ich wieder in meiner Filiale .
jetzt habe ich 3 ausdrucke von der elektronischer Lohnsteuer
Ausdruck die was Mann vom arbeitgeber bekommt.
wie muss ich das jetzt mit der steuer machen?
alles zusammen rechnen und 1 machen oder 3 machen?!
kann ich Kilometer Geld auch an rechnen bin jeden Tag
mit dem Auto hin gefahren von meinem Freund.

danke

hallo jessy83,
bei der steuererklärung zählst du alle 3 Bescheinigungen zusammen und trägst die Beträge in die vorgesehenen Spalten ein. Beim Fahrtweg kannst du ja die Zeiten splitten, d.h. Jan-Mai soundsoviel Tage mal die Km, Juni-Nov. soundsoviel Tage manl die KM und im Dez. soundsoviel Tage mal die KM.

Hallo,

Du mußt 1 Steuererklärung machen, und dabei die Angaben auf den Lohnsteuerausdrucken zusammenrechnen (über Elster gehts wahrscheinlich automatisch, da schreibst Du die Ausdrucke getrennt ab und das Programm trägt’s in die Erklärung ein).
Kilometergeld kannst Du auch angeben, bist ja zur Arbeit gefahren (evtl. verlangt das FA eine Bescheinigung des AG, daß Du woanders gearbeitet hast).
Wohnst Du bei Deinem Freund? Oder bist Du nur teilweise von ihm zur Arbeit gefahren? Nimm lieber immer den gleichen ‚Wohnort‘, damit das FA nicht mißtrauisch wird.

Viele Grüße

Paola

Hallo,

Du machst auf jeden Fall nur eine Steuererklärung. rechnest alles zusammen und füllst den Mantelbogen aus. Das Finanzamt rechnet alles selber aus.
Kilometer kannst du freilich absetzen. Und zwar kannst du von Juni - August (volle 3 Monate) jeden gefahren Kilometer zu dieser Filiale absetzen (sprich: hin und Rückfahrt), und du kannst für die ersten 3 Monate, die du in dieser anderen Filiale warst sogar Verpflegungsmehraufwendungen absetzen. Ab dem 4. Monat geht dann nur die einfache Entfernungspauschale und keine Verpflegungsmehraufwenden mehr. Allerdings wäre es sinnvoll, wenn du von deinem Chef eine Bestätung bekommst, dass du auch wirklich in der anderen Filale warst.
Falls noch Fragen sind, einfach melden.

Grüße

Hallo jessy83,
es müssen alle 3 Ausdrucke angegeben werden. In den Ausdrucken und auch bei elektronischen Erklärungen wird immer nach weiteren Erklärungen gefragt. Das km-Geld kann natürlich auch abgesetzt werden. In der Anlage N wird die Adresse des Arbeitspaltzes angegeben.
In diesem Fall wird
vom 01.01.10-31.05.10 die 1 Filiale
vom 01.06.10-31.11.10 die Aushilfsfiliale und
vom 01.12.10-31.12.10 die 1. Filiale angegeben.
Ich hoffe, meine Antwort kommt nicht zu spät, ich konnte letzte Woche leider nicht antworten.
Viele Grüße Sylke