Steuererklärung - wieviel km kann hier angegeben werden?

Hallo Zusammen,

seit dem letzten Jahr wurde die Regelung für ‚regelmäßigen Arbeitsstätte‘ und ‚erste Tätigkeitsstätte‘ verändert. Was würde ein Berater der nur mit mit dem Auto reist eigentlich angeben wenn:

  • Offizielle Stätte (also Ort an dem man laut Vertrag zugeordnet ist) liegt knapp 100km weit weg. Diese Arbeitsstätte wird aber sogut wie nie besucht. Sagen wir eigentlich gar nicht im Jahr.
  • Der Hauptkunde wird von dem Berater 6-7 Monate im Jahr besucht. Also die meiste Zeit, die strecke wird mit Auto gefahren hin 15km
  • Der zweite Kunde wird für das rest des Zeites besucht. Also ~5 Monate. Liegt 70km weg mit dem Auto

Was kann der Beater jetzt für das ganze Jahr für 2014 in seine Steuererklärung angeben? Zwei oder drei Reisestätten gehen ja nicht mehr oder? Dann nur 1? Seine Offizielle Stätte - das wird aber nicht besucht. Dann der Hauptkunde mit 15km? Für 12 Monate oder nur für die 6-7 Monate? Was passiert aber mit den restlichen Reisen/Monaten?

Servus,

das hier:

  • Offizielle Stätte (also Ort an dem man laut Vertrag zugeordnet ist) liegt knapp 100km weit weg. Diese Arbeitsstätte wird aber sogut wie nie besucht. Sagen wir eigentlich gar nicht im Jahr.

ist sehr hübsch. Es kann allerdings nützlich sein, um der Klarheit und Einfachheit willen eine oder zwei Fahrten zu dieser ersten Tätigkeitsstätte in die Anlage N aufzunehmen. Sowas wie Weihnachtsfeier, Briefing etc. - irgendwas wird es da doch geben, oder?

Dann können nämlich alle übrigen Fahrten als Reisen mit 0,30 € / gefahrenem Kilometer (und nicht bloß 0,30 € / Entfernungskilometer) angesetzt werden.

Schöne Grüße

MM