Steuererklärung. Wohneigentum mit Vermietetem

… Ladenlokal

Wir haben im letzten Jahr (2011) von Januar bis ende April das Ladenlokal (50qm) für 300€ warm Vermietet.
Unser Haus hat eine Rest Wohnfläche von 150qm.
Wie fülle ich jetzt die Anlage V aus?
Was genau kann ich unter den Werbungskosten schreiben?
Auch Materialkosten, wir haben alles selbst Renoviert, repariert.
Wie sieht es mit den Schuldzinsen aus? Unser Haus wird finanziert, kann ich da einen Teil absetzten?

Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus!!
Viele Grüße

Hallo,

Die Kaltmiete sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und die eingenommen Nebenkosten auch.
Dafür rechnet Ihr die gesamten Nebenkosten, die den vermieteten Teil betreffen, natürlich wieder als Ausgaben dagegen, genauso, wie Ihr die anteiligen Schuldzinsen als Ausgaben angeben könnt. Wenn das Haus eine Gesamtfläche von 200 QM hat, der Laden 50QM, sind grob ein Viertel, also 25%, davon als Ausgaben zu berücksichtigen.

Bei den Renovierungskosten könnt Ihr sämtliche Kosten, die den Laden betreffen ebenfalls angeben.

Viel Erfolg und Gruß

Reinhard

Hallo,
nach §9EStG sind alle Aufwendungen, die mit der Vermietung im Zusammenhang stehen, Werbungskosten.
z.B. anteilige Finazierungskosten Schuldzinsen, Verwaltungskosten,Betriebskosten und Kosten zur
Erhaltung. Dazu zählen auch Renovierungskosten und nach meiner Einschätzung auch die geleistete Arbeit in Eigenhilfe. Führen Sie doch einfach mal ein Gespräch mit dem Finanzamt, in der Regel geben die Sachbearbeiter gerne Auskunft.
Meine Antwort ist natürlich keine Beratung, sie entspricht nur meinem Kenntnisstand
Viel Glück und freundliche Grüße

Guten Tag,

hins ihrer Anfrage wie folgt zu erklären:

  1. Ihre Einnahmen aus Vermietung i.H. von 300,00 EUR/mtl./gerechnet auf das gesamte Jahr n. § 4 EStG als Einkommen ansetzen.
  2. Werbungskosten und damit mindernd n. § 6 EStG die Abschreibung auf das Lokal
  3. Werbungskosten n. § ) EStG, bitte lesen und raussuchen was zustrifft. Hinzu gehören auch Renovierungsarbeiten soweit diese wertmäßig zu beziffern sind. D.H für ihr Material müssen Belege vorhanden sein, diese sind zweifelsfrei anzusetzen. Die selbsterbrachte Arbeit wird nicht bezahlt, d.h. hierfür kann nichts geltend gemacht werden, es sei denn, Sie haben andere Arbeit vernachlässigt und diese dafür erledigt, woraus aus ersterer ein Schaden entstanden wäre.

Es gibt durchaus noch weitere Steuerminimierungsmöglichkeiten, jedoch können diese nur anhand des Einzelfalls beurteilt werden, sodass eine genauere Prüfung notwendig werden würde. Das geht im Forum jedoch nicht.

Mfg

michael sack
Michael Sack LLP

Hey,

Schuldzinsen prozentual im Bezug auf die Wohnfläche/Nutzfläche umlegen.
Wenn möglich die Warmeinnahmen aufteilen in Miete und Nebenkosten.
Renovierungskosten passend für die Quadratmeter umlegen. Sprich die teuren Kosten ( Fliesen ) auf die Nutzfläche verteilen.
Allgemein die Kosten Nutzflächenbezogen belastet versuchen zu zuordnen.
Gruß
Jörg

sorry, kann da leider nicht helfen

Guten Tag,

leider kann ich bei Steuerproblemen nicht helfen. Bei dem von Ihnen geschilderten Umfang würde sich jedoch sicher ein Steuerberater bezahlt machen.

viele Grüße
Björn

Hallo,

alle Aufwendungen, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen, können als Werbungskosten geltend gemacht werden . und zwar zeitanteilig für den Vermietungszeitraum (4/12).

Das sind z. B. Materialien für die Renovierung, auf den Zeitraum entfallende Energie- und Wasserkosten, Grundsteuer, Kaminfeger-Gebühren, anteilige Schuldzinsen und Abschreibungen u.a.

Soweit die Aufwendungen dem vermieteten Teil direkt zugeordnet werden können, wäre somit zeitanteilig 1/3 der Kosten abzugsfähig (z. B, Material nur für das Ladenlokal)

Soweit Aufwand dem Vermietungsobekt nur mittelbar zugerechent werden kann, muss eine rechnerische Zordnung vorgenommen werden. Das dürfte z. B. für die Schuldzinsen zutreffen, die wahrscheinlich für das gesamte Gebäude anfallen. Aufteilung erfolgt m. E. nach Fläche (50 m2/200 m2) =25 % der Kosten sind abzugsfähig, 75 % blieben außen vor.
z. B. Schuldzinsen ges. 4.800 €/a
Anteil Ladenlokal 25 % 1.200 €/a
zeitanteilig abzugsföhig 400 €

Wenn die Hinweise in der Anlage V nicht ausreichend sein sollten, um die Steuererklärung ohne weitere Hilfe auszufüllen, sollte die Anschaffung einer Steuersoftware in Erwägung gezogen werden, da werden bei guten Programmen die möglichen Positionen abgefragt und erläutert (z. B. WISO,HaufeVerlag, BuhlData u.a) Vielleicht kann (über Ebay) auch noch die ALDI-Software Steuer 2011 erworben werden (Neupreis 5 €). Der teuerste Weg wäre der Gang zum Steuerberater.

Gruß
Zemionow

Hallo Sandfrauchen,
ja, die genannten Kosten sind abzugsfähig. Die Berechnung im einzelnen mit Abschreibungen und Zinsen ist ein bisschen kompliziert um es hier mit ein paar Worten zu erklären. Du kannst mit dem Sachbearbeiter beim Finanzamt einen Termin ausmachen und die Sachen vorlegen. Oder Du gehst zum Steuerberater, das ist evtl. teuerer als die Ersparnis. Oder Du setzt alles an, wie Du denkst und legst alle Belege dazu und schaust, was das Finanzamt daraus macht.

Viele liebe Grüße
muttiwunder

Hallo sandfrauchen,

wenn Du Euer Ladenlokal nur bis Ende April 2011 vermietet hattest, kannst Du alle in diesem Zeitraum fallenden Kosten für Reparatur, Material usw. dafür absetzen (Belege dafür als Nachweis). Wenn Euer Haus, in dem das Lokal ist, noch von Euch finanziert wird, dann kannst Du die Betriebskosten, die auf dieses Lokal fallen sowie die anfallenden Zinsen prozentual zu der Gesamtfläche ebenfalls als Belastung steuermindernd geltend machen. Für die Zeit ab Mai 2011 geht das leider nicht mehr, wenn der Laden dann nicht vermietet war. Da könntes Du später angefallene Kosten für Reparaturen z.B. nur noch als Erhaltungsaufwand für das gesamte Haus angeben.
Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte.
Viele Grüße. Heidi

Hallo Sandfrauchen,
die Antwort würde unter unzulässige Steuerberatung fallen. Deshalb kann ich Dir hier nicht helfen.

In diesem Rahmen ein Formular Anlage V auszufüllen geht nicht; aber die W-Kosten addieren sich und von Steuerrat24 oder Vordruckverlag gibt es die abzugsfähigen Posten wie Städt. Abgaben, Energiekosten u.a.