Steuererklärung Wohnungseigentümer

Kann bei einer selbstbewohnten Eigentumswohnung die Entnahme von Instandhaltungsrücklagen  ( wird für Reparaturen verwandt )steuerlich geltend gemacht werden? Und wo wäre das in der Steuererklärung einzutragen?
Vielen Dank im Voraus!

Servus,

in diesem Fall muss der Hausverwalter die entsprechenden Beträge bescheinigen und belegen: Welche Arbeiten wurden durch wen ausgeführt, welcher Anteil der auf der Rechnung offen ausgewiesenen Lohnkosten entfällt auf die Wohnung?

Auf einen Nachweis der unbaren Zahlung verzichtet der Fiskus in solchen Fällen in der Regel.

Die haushaltsnahen Dienstleistungen stehen im Hauptvordruck der ESt-Erklärung, im mittleren Drittel.

Schöne Grüße

MM