gilt bei der Steuererklärung das Datum der Rechnung oder das Zahldatum (Datum der Überweisung) einer Anschaffungen fürs FA? Angenommen eine Rechnung aus 2009 (z.B. Laptop für die Arbeit) ist durch Zahlpause erst 2010 zur Zahlung fällig geworden. Kann diese dann in der Steuererklärung für 2010 beim Finazamt noch angeben werden?
nur zur Info. Das Beispiel bezieht sich auf eine Privatperson
und keine Firma!
Ja, das wurde schon zur Kenntnis genommen. Diese Tatsache ändert nichts an der Rechtsauffassung, daß das Rechnungs-, u. U. auch das Lieferdatum zählt und nicht das Zahlungsdatum.