Steuererklärung - Zählt Rechnungs-oder Zahldatum?

Guten Tag,

gilt bei der Steuererklärung das Datum der Rechnung oder das Zahldatum (Datum der Überweisung) einer Anschaffungen fürs FA? Angenommen eine Rechnung aus 2009 (z.B. Laptop für die Arbeit) ist durch Zahlpause erst 2010 zur Zahlung fällig geworden. Kann diese dann in der Steuererklärung für 2010 beim Finazamt noch angeben werden?

Vielen Dank schon mal…

Hallo Chris

Es gilt hierbei das „Zufluss-Abfluss-Prinzip“. Geldabfluss erst im neuen Jahr, damit ist die Zahlung erst in der neuen Abrechnung aufzulisten.

Grüße
Patrick

Es gilt hierbei das „Zufluss-Abfluss-Prinzip“. Geldabfluss
erst im neuen Jahr, damit ist die Zahlung erst in der neuen
Abrechnung aufzulisten.

Nein, das ist nicht richtig. Da es sich um Anlagevermögen handelt, gilt wie beim Bilanzierer das Rechnungsdatum.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Nein, das ist nicht richtig. Da es sich um Anlagevermögen
handelt, gilt wie beim Bilanzierer das
Rechnungsdatum.

Noch genauer bzw. korrekter wäre ja das Lieferdatum. :wink:

VG
e

Nein, das ist nicht richtig. Da es sich um Anlagevermögen
handelt, gilt wie beim Bilanzierer das
Rechnungsdatum.

Noch genauer bzw. korrekter wäre ja das Lieferdatum. :wink:

Ja. Könnte/ müßte man im konkreten Fall genauer prüfen. Ist aber nicht die Norm, daß Rechnungs- und Liefer - Monat - auseinanderfallen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

nur zur Info. Das Beispiel bezieht sich auf eine Privat Person und keine Firma!!

nur zur Info. Das Beispiel bezieht sich auf eine Privatperson
und keine Firma!

Ja, das wurde schon zur Kenntnis genommen. Diese Tatsache ändert nichts an der Rechtsauffassung, daß das Rechnungs-, u. U. auch das Lieferdatum zählt und nicht das Zahlungsdatum.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald