Guten Tag,
gilt bei der Steuererklärung das Datum der Rechnung oder das Zahldatum (Datum der Überweisung) einer Anschaffungen fürs FA? Angenommen eine Rechnung aus 2009 (z.B. Laptop für die Arbeit) ist durch Zahlpause erst 2010 zur Zahlung fällig geworden. Kann diese dann in der Steuererklärung für 2010 beim Finazamt noch angeben werden?
Vielen Dank schon mal…