Steuererklärung Zeitarbeit

Hallo,

ich möchte die Steuererklärung fertig machen und stelle mir nun folgende Frage. Welchen Weg gebe ich bei den Werbungskosten an. Den Weg von mir zur Zeitarbeitsfirma oder der Weg von mir zum Einsatzort.

Meine weitere Frage ist kann ich hin und rückweg berechnen auch wenn ich das ganze Jahr über beim gleichen Unternehmen eingesetzt wurde?

Ich danke schon mal für Antworten. Habe leider noch keine passende Antwort gefunden.

Hallo discothekentraum,

Es wird der Weg zwischen Zuhause und Einsatzstelle angesetzt. Zeitarbeiter haben keine regelmäßige Arbeitsstätte, daher geht nur die Einsatzstelle.

Gruß
Harry

danke für die schnelle antwort. wurde ein jahr im gleichen betrieb eingesetzt. das heißt ich gebe die km von mir bis zum eingesetzten betrieb an? gruss

hallo discothekentraum,

du kannst die km von dir bis zum arbeitsort hin und rückfahr angeben da du nicht bei der firma wo du arbeitest angestellt bist, hilfreich gleich die belege zufügen was davon dein arbeitgeber erstattet und wenn nicht auch das belegen.

lg time-sclave

jup - die sog. Entfernungskilometer

danke für die schnelle antwort. wurde ein jahr im gleichen
betrieb eingesetzt. das heißt ich gebe die km von mir bis zum
eingesetzten betrieb an? gruss

danke. also bis zum einsatzort

Hallo,

den Weg zwischen Wohnung und Einsatzort.
Bei kontinuierlicher Einsatzstätte kann nur die einfache Entferneung geltend gemacht werden.

Solche Fragen gehören nicht zum Thema Zeitrabeit, sondern zum Thema Steuern.

Hallo,

grundsätzlich kann man nur die einfache Entfernung zum Arbeitsort absetzen. Das gilt generell und nicht nur bei Zeitarbeit.

Wenn man das ganze Jahr am gleichen Ort gearbeitet hat, kann man den Weg dort hin absetzen. Zumindest kenne ich das aus eigener Erfahrung so.

Bei wechslenden Einsatzorten müsste man die einzelnen Orte und einfachen Strecken angeben und nachweisen. Der Nachweis, dass man dort gearbeitet hat, wäre z. B. über die Einsatzanweisung der Leihbude möglich. So eine Anweisung bekommt man bei seriösen Firmen schriftlich.

Sie können aber auch nochmal beim Finanzamt nachfragen, wie sie genau vorgehen müssen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Volle-Fahrtkosten-absetz…

Guten Tag,

Bei der Steuererklärung zählt der tatsächliche Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz (Einsatzort) da dies die eigentlichen Km sind, die zurück gelegt wurden. Die KM werden einfach angegeben (nicht hin,- rückweg).

Viele Grüsse

ja, ich habe 105 km das mal 2 sind 210 km täglich :wink:

danke. also bis zum einsatzort

Hallo,

das kommt darauf an, was du im AV stehen hast bzw. auf der Einsatzmitteilung.
Steht bei letzterem: zzgl.Fahrkosten, kannst du diese bei der Steuererklärung nicht berücksichtigen lassen - ansonsten rechnest du den Weg von dir zum Einsatzort, denn das ist dein Arbeitsort.

Eingetragen wird der einfache Weg, sprich es gibt keine Erstattung für Hin-und Rückfahrt, es zählen lediglich die Gesamtkilometer :wink:

Hallo, den Weg von dir zur Einsatzfirma kannst du angeben. Manche zeitarbeitsfirman wie z.B. Randstad können dir extra fürs Finanzamt eine Bescheinigung über die zurückgelegten km ausdrucken.
Gruss
Erika Greiner

Hallo,

  1. der Weg zum Einsatzort.
  2. nur der einfache Weg

VG

Am besten einen Vertreter der steuerberatenden Berufe fragen.

Es dürfen nur die Kostne in Ansatz kommen, die vom Arbeitgeber noch nciht erstattet wurden.

Der Weg zum Einsatzort ist anzusetzen (meines Wissens)

es wird nomralerweise der Entfeernungskilometer angegeben, also die einfache Strecke, aber bitte nochmals nachfragen