Hallo,
wir haben im August 2009 geheiratet, vorher hatten beide Steuerklasse 1 nun haben wir 3 und 5.
Seit dem 25 Januar 2010 leben wir allerdings wieder getrennt von einander und haben das Trennungsjahr eingereicht, somit Scheidung Anfang 2011.
Wie verhalten wir uns nun? Eine Steuererklärung zusammen oder getrennt? Wie 2009 und wie für 2010?
Schon einmal Danke für die Antwort
Nadine
Tut mir leid, aber das ist nicht mein „Spezialgebiet“ bei der Steuer.
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Die einkommensteuerliche Antwort kann man nur mit einer Vergleichsrechnung klären.
Was die sich trennenden Eheleute wollen, wissen nur sie selbst.
Hi!
Bin leider kein Fachmann, aber das Finanzamt gibt auch Auskunft - die sind meist ganz nett.
Also 2010 ist klar - es gibt da ein Kästchen "Dauernd getrennt lebend seit … " und Ihr werdet ja neue Lohnsteuerkarten beantragen müssen.
2009 könnt Ihr als gemeinsam veranlagt angeben. Das ist in den meisten Fällen für beide das beste. Wenn Ihr getrennt für 2009 veranlagt werden wollt, geht das auch (Zeile 19 - besondere Veranlagung für Jahr der Eheschließung, das könnte aber dann für denjenigen, der ab Sommer die schlechtere Lohnsteuerkarte hatte, ungünstig sein).
Grüße
Christine
hallo,
aufjedenfall die 2009 zusammen abgeben, 2010 auch, 2011 dann getrennt. 2010 geht auch getrennt ist aber nicht ratsam, da hier nur das FA von profitiert…
gruß
sven
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2009 zusammen als 3 und 5 sofern ihr nicht das gleiche verdient (sonst 4 und 4).
2010 zusammen wie 2009
2011 getrennt als 4 und 4.
Hallo Nadine,
die Frage kann ich dir leider nicht mit der notwendigen Zuverlässigkeit beantworten. Sorry, da bin ich zu wenig Experte.
Gruß Hermann
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hallo,
2009 gemeinsam, Veranlagunsart wählen! Pflichtabgabe auf Grund verschiedener Steuerklassen bis 31.05.2010!
2010 waren ja nur 25 Tage. Leider fehlt mir hier ein Erfahrungswert. Die Frage wird aber mit Sicherheit ohne Probleme vom Finanzamt beantwortet. Einfach eine Email schicken!
hallo,
ihr könnt das handhaben, wie ihr wollt - getrennt oder zusammen. als verheiratete ist man grds. nicht verpflichtet, eine gemeinsame stetererklärung abzugeben.
das ehegattensplitting wird für euch sowieso nicht mehr gelten (ab 2010), da ihr euch ja im trennungsjahr befindet.
für 2009 würde ich, sofern es die „atmosphäre“ zuläßt, noch eine gemeinsame erklärung abgeben, scheint mir einfacher im verfahren, da ja auch steuerklassen 3/5 gewählt wurden.
saludos, borito
hallo,
kurze ergänzung noch: für 2010 würde ich dringend den wechsel in steuerklasse 4/4 beantragen, sonst ist der steuerklasse 5-inhaber ggfs. benachteiligt (ab 2010).
saludos, borito