Hallo ich hätte mal ein paar Fragen zur Erstellung der Steuererklärung zweier Studenten. Kann sein das einige im Vorfeld bereits gestellt wurden habe auf die Schnelle dazu allerdings nichts gefunden.
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Master-Studium gilt ja nicht als ‚Erststudium‘ und berechtigt dadurch zum Werbungskostenabzug (vorweggenommene Werbungskosten). Da ich Auszubildende bin habe ich das erst jetzt am Rande in der Schule erfahren das dies möglich ist. Kann ein Master-Student der sein Studium Anfang 2010 beendet und ab April 2010 Angestellt ist für die Steuererklärung 2010 die Ausgaben für dieses Studium komplett angeben (also auch die von früheren Jahren 2009, 2008…)als ‚vorweggenommene Werbungskosten‘ oder wäre das nur un den jeweiligen Veranlagungszeiträumen möglich gewesen in denen sie angefallen sind.
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Bachelor-Studentin: Hatte zunächst eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte gemacht aufgrund schlechter Stellenangebote allerdings ein Studium als Bachelor of Sciences (wirtschaftsinformatikerin angehängt. Gilt dieses Studium als ‚Erststudium‘ (Studiengebühren als Sonderausgaben) oder zählt das nicht mehr dazu (vorweggenommene Werbungskosten)
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Die Bachelor-Studentin hat ihre Bachelor arbeit bei einer Firma gemacht für die sie ein Programm entwickelt hat dafür wurde sie monatlich Entlohnt. Die Bezahlung ist Sozialversicherungs- und Steuerfrei, wo in der Anlage N muss ich diese Einnahmen vermerken oder muss ich sie rauslassen? (Lohnsteuerbescheinigung ist vorhanden)
Hoffe es war einigermaßen gut verständlich und nicht von vielen Rechtschreibfehlern überhäuft. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
vielen Danke im Vorraus