Hallo, Steuerfans, was tun Steuerbürger , wenn sie es schriftlich haben, dass sie zu ihrem Nachteil unzutreffend besteuert werden? Können sie verlangen, dass sie genau so wie andere, die sie kennen, besteuert werde? Dann gibt ihnen doch das Amt schriftlich, wie andere besteuert werden. Fällt das nicht auch unter das Steuergeheimnis?
Antwort erwartet mit Spannung, bagatelle
Hallo, Steuerfans, was tun Steuerbürger , wenn sie es
schriftlich haben, dass sie zu ihrem Nachteil unzutreffend
besteuert werden?
einspruch oder antrag auf änderung des steuerbescheides
Können sie verlangen, dass sie genau so wie
andere, die sie kennen, besteuert werde?
nein
Dann gibt ihnen doch
das Amt schriftlich, wie andere besteuert werden.
nein, sie ändern höchstens den steuerbescheid
Fällt das
nicht auch unter das Steuergeheimnis?
Antwort erwartet mit Spannung, bagatelle
wenn man in der frage etwas mehr als diese mystischen sätze formulieren würde, dann wäre die sache sicher zu klären…
gruß inder
Natürlich kann jeder Steuerbürger seine eigene Steuererklärung mit denen anderer Steuerbürger vergleichen, wenn diese ihm ihre Steuererklärungen zur Verfügung stellen. Das gleiche gilt auch für Steuerbescheide.
Das Finanzamt wird dem Steuerbürger aber weder Steuererklärungen oder Steuerbescheide anderer Steuerbürger einsehen lassen. Damit würde er sich sowohl nach Dienstrecht als auch nach Steuerrecht strafbar machen.
(Nachlesen: www.gesetze-im-internet.de/ao_1977-_30.html).
Das Einkommensteuerrecht ist sehr umfangreich (Handbuch Stollfußverlag
an die 2.000 Seiten) und kompliziert, so dass man kaum 2 Steuerveranlagungen miteinander vergleichen kann.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann innerhalb von 4 Wochen gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und evtl die Steuererklärung und den Steuerbescheid des Vergleichs-Steuerbürgers beim Finanzamt vorlegen.
Gruß, Rainer H. Grassl.
Danke, Herr Grassl, für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Sie passen zu meinem spontanen Rechtsempfinden. Leider ist damit nur ein kleiner Teil meiner Frage beantwortet. Wissen Sie zufällig, ob die Blogregeln eine Präzisierung meiner Frage an dieser Stelle zulassen würden?
Beste Grüße von bagatelle
… Das Einkommensteuerrecht ist sehr umfangreich (Handbuch
Stollfußverlag :an die 2.000 Seiten) und kompliziert,
so dass man kaum 2 :Steuerveranlagungen miteinander vergleichen kann.
Wer sich ungerecht behandelt fühlt, kann innerhalb von 4
Wochen gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen und evtl
die Steuererklärung und den Steuerbescheid des
Vergleichs-Steuerbürgers beim Finanzamt vorlegen.
Gruß, Rainer H. Grassl.