Hi,
für wieviele Jahre rückwirkend kann man eine Steuererklärung machen?
Danke und ciao,
Romana
Hi,
für wieviele Jahre rückwirkend kann man eine Steuererklärung machen?
Danke und ciao,
Romana
Hallo Ramona,
meines Wissens nach ist der Stichtag für 2002 jetzt am 31.12.2004, was also bedeutet, dass man sie 2 Jahre rückwirkend machen kann.
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Ramona,
Hi Phoebe,
Romana, bitte.
meines Wissens nach ist der Stichtag für 2002 jetzt am
31.12.2004, was also bedeutet, dass man sie 2 Jahre
rückwirkend machen kann.
Vor einigen Jahren wurde mal ein Ex-Kollege überprüft, der in seinen 10 Jahren in der Firma keine Erklärung gemacht hatte. Er bibberte entsprechend. 4 - 5 Jahre wurden überprüft und am Ende bekam er noch ca. 1000 DM zurück.
Phoebe
Die Frage ist, ob sich da nun was geändert hat?
Ciao,
Romana
Hi,
für wieviele Jahre rückwirkend kann man eine Steuererklärung
machen?Danke und ciao,
Romana
Hi,
wie gesagt, ich meine, dass sich das jetzt auf 2 Jahre beschränkt. Zumindest hat das meine Steuerberaterin behauptet.
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Romana, Hallo Phoebe,
Hi,
wie gesagt, ich meine, dass sich das jetzt auf 2 Jahre
beschränkt. Zumindest hat das meine Steuerberaterin behauptet.Phoebe
Hallo Ramona,
Hi Phoebe,
Romana, bitte.
meines Wissens nach ist der Stichtag für 2002 jetzt am
31.12.2004, was also bedeutet, dass man sie 2 Jahre
rückwirkend machen kann.Vor einigen Jahren wurde mal ein Ex-Kollege überprüft, der in
seinen 10 Jahren in der Firma keine Erklärung gemacht hatte.
Er bibberte entsprechend. 4 - 5 Jahre wurden überprüft und am
Ende bekam er noch ca. 1000 DM zurück.Phoebe
Die Frage ist, ob sich da nun was geändert hat?
Ciao,
Romana
kann es nicht vielleicht sein das die Fristen bei privater und gewerblicher Steuererklärungen unterschiedlich sind?
LG
Sandy
Hi,
für wieviele Jahre rückwirkend kann man eine Steuererklärung
machen?Danke und ciao,
Romana
Hi,
vielleicht sind die Fristen unterschiedlich, das weiß ich leider nicht. Ich habe von der privaten Steuererklärung gesprochen.
Phoebe
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
vielleicht sind die Fristen unterschiedlich, das weiß ich
leider nicht. Ich habe von der privaten Steuererklärung
gesprochen.Phoebe
Hallo Phoebe,
ja, das habe ich mir gedacht, und meines Wissens nach ist das auch richtig. Nur Romana sprach ja von dem Ex-Kollegen der in der Firma die letzten 10 Jahre keine gemacht hatte und dann rückwirkend 4-5 Jahre machte, da bin ich dann drauf gekommen das es da unterschieden geben könnte in der Handhabung.
LG
Sandy
Hallo Romana, Hallo Phoebe,
Hi,
wie gesagt, ich meine, dass sich das jetzt auf 2 Jahre
beschränkt. Zumindest hat das meine Steuerberaterin behauptet.Phoebe
Hallo Ramona,
Hi Phoebe,
Romana, bitte.
meines Wissens nach ist der Stichtag für 2002 jetzt am
31.12.2004, was also bedeutet, dass man sie 2 Jahre
rückwirkend machen kann.Vor einigen Jahren wurde mal ein Ex-Kollege überprüft, der in
seinen 10 Jahren in der Firma keine Erklärung gemacht hatte.
Er bibberte entsprechend. 4 - 5 Jahre wurden überprüft und am
Ende bekam er noch ca. 1000 DM zurück.Phoebe
Die Frage ist, ob sich da nun was geändert hat?
Ciao,
Romanakann es nicht vielleicht sein das die Fristen bei privater und
gewerblicher Steuererklärungen unterschiedlich sind?LG
SandyHi,
für wieviele Jahre rückwirkend kann man eine Steuererklärung
machen?Danke und ciao,
Romana
Hallo Romana,
um den bisherigen Thread ein bissel zusammenzufassen und zu lichten:
Die Frist von 24 Monaten nach Entstehen der ESt (= 31.12. des betreffenden Veranlagungszeitraumes) gilt für die freiwillige sog. Antragsveranlagung, früher „Lohnsteuerjahresausgleich“ genannt.
Eine Unterscheidung zwischen „privat“/„gewerblich“ gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Außer dem Kriterium „ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“ gibts für die Antragsveranlagung noch andere Einschränkungen, u.a. kein Bezug von Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, kein Lohnsteuereinbehalt nach Klasse fünf oder sechs und nochn paar.
In den Fällen, in denen die Veranlagung nicht freiwillig ist (das sind so gut wie alle anderen), besteht die Verpflichtung zur Abgabe einer ESt-Erklärung formal unbegrenzt; es kann allerdings passieren, dass eine für zurückliegende Zeiträume abgegebene ESt-Erklärung wirkungslos bleibt (z.B. rechtskräftiger Bescheid nach Schätzung).
Wenn Du die Situation bissel konkreter schilderst, lässt sich mehr sagen.
Schöne Grüße
MM
Antrags- oder Pflichtveranlagung
Wichtig ist die Frage ob es sich um eine Antrags- oder eine Pflichtveranlagung handelt.
Bist du also lt. EStG nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (Antragsveranlagung), hast du zwei Jahre Zeit. Für die Einkommensteuererklärung 2002 bis 31.12.2004.
Bye Nauraa